Ratgeber

Leser fragen - Experten antworten - Richtig an den Haken nehmen

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  • 28. April 2016, 12:17 Uhr
  • Ole Dietkirchen/SP-X

Nicht immer muss bei einer Panne ein Profi mit Seilwinde und Tieflader kommen. Doch wer selbst abschleppt, muss einiges beachten.

Frage: Ich möchte bei meiner nächsten Panne nicht noch einmal das teure Abschleppunternehmen bezahlen. Worauf muss ich achten, wenn mich ein anderer Autofahrer zur Werkstatt zieht?

Antwort von Hans Georg Marmit, Kraftfahrzeugexperte der Sachverständigen-Organisation KÜS: Das Zugfahrzeug sollte zunächst nicht wesentlich kleiner und leichter sein, als das abzuschleppende Auto. Vorher nachsehen sollte man auch, ob das eigene Auto überhaupt gezogen werden darf - bei Automatikfahrzeugen und Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb können beispielsweise Getriebeschäden auftreten. Es empfiehlt sich also ein Blick in die Betriebsanleitung.

Abgeschleppt werden dürfen nur Pannenfahrzeuge, nicht aber abgemeldete Autos - etwa für die Fahrt zum Schrottplatz. Zudem sollte die Schleppstrecke möglichst kurz sein und auf direktem Weg zur nächsten Werkstatt führen. Über die Autobahn darf man nicht fahren. Wer auf der Fernstraße liegen bleibt und sich von dort abschleppen lässt, muss die nächstmögliche Ausfahrt wählen.

Nun zum Vorgang selbst: Bei dem havarierten Fahrzeug schaltet man die Zündung ein, damit das Lenkradschloss nicht einrastet, und nimmt den Gang heraus. Dass hier trotzdem jemand am Steuer sitzen muss, ist selbstverständlich - einen Führerschein braucht derjenige übrigens nicht zwingend. Allerdings ist dies aus verkehrstechnischer Sicht zumindest erstrebenswert, da falsch interpretierte Fahrsituationen schnell gefährlich werden können. Schneller als 30 km/h sollte man nicht fahren, damit dem Insassen des hinteren Autos im Notfall genug Zeit zum Reagieren bleibt. Denn bei ausgeschaltetem Motor sind Servolenkung und Bremskraftverstärker nicht aktiv. 50 km/h sind maximal erlaubt. Der Fahrer des Zugfahrzeugs sollte  sehr vorausschauend fahren um plötzliche Bremsmanöver zu vermeiden. Der Lenker des Pannenfahrzeugs sollte durch dosierten Einsatz der Bremse den Zug möglichst gestreckt halten.

Abgeschleppt werden kann entweder mit Seil oder Stange, wobei letztere den Vorteil hat, dass das Pannenauto nicht direkt auf das Heck des Voranfahrenden aufprallen kann. Die üblichen Abschleppseile aus Nylon sind natürlich günstiger und praktischer. Seil oder Stange müssen auf das Gewicht des Pannenfahrzeugs zugelassen sein. Befestigt werden sie an den dafür vorgesehenen Abschleppösen - nicht etwa an der Stoßstange.

Egal welche Verbindung man nutzt, sie darf nicht länger als fünf Meter sein und muss in der Mitte mit einem roten Fähnchen gekennzeichnet werden. Zusätzlich wird an beiden Fahrzeugen die Warnblinkanlage eingeschaltet. Nachts sind für das hintere Fahrzeug außerdem funktionierende Schlussleuchten vorgeschrieben. Ist das Einschalten von der Warnblinkanlage wegen eines Defekts der Elektrik nicht möglich, muss man doch einen Abschleppwagen rufen.  
 
 

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