News

Recht: Drogenkonsum bei Berufskraftfahrern - Am Samstag high, am Dienstag arbeitslos

  • In NEWS
  • 10. November 2016, 10:50 Uhr
  • Holger Holzer/SP-X

Drogen haben am Steuer nichts zu suchen. Besonders strenge Regeln gelten für Berufskraftfahrer.

Ein Berufskraftfahrer riskiert durch den Konsum harter Drogen seinen Job. Auch außerhalb der Dienstzeit ist etwa die Einnahme von Amphetaminen Grund für eine fristlose Kündigung, wie nun das Bundesarbeitsgericht entschieden hat. Das gilt sogar, wenn kein Anhaltspunkt für eine tatsächliche Fahruntüchtigkeit besteht.

Geklagt hatte ein Lkw-Fahrer, der an einem Samstag im privaten Rahmen Crystal Meth konsumiert hatte. Am darauf folgenden Montag erbrachte er seine gewohnte Arbeitsleistung, am Dienstag jedoch stellte die Polizei bei einer Verkehrskontrolle Drogen-Abbaustoffe im Blut fest. Sein Arbeitgeber kündigte ihm daraufhin fristlos.

Zu Recht, wie die Richter befanden. Ein Berufskraftfahrer dürfe seine Fahrtüchtigkeit grundsätzlich nicht durch harte Drogen gefährden, heißt es in der Begründung. Dabei mache es keinen Unterschied, ob die Droge vor oder während der Arbeitszeit konsumiert wurde. (Az.: 6 AZR 471/15)

STARTSEITE