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Leser fragen - Experten antworten - HU-Termin verpasst - was nun?

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  • 22. Juni 2017, 16:40 Uhr
  • Holger Holzer/SP-X

Wer deutlich zu spät zur HU vorfährt, muss mit eine besonders peniblen Prüfung rechnen. Außerdem drohen Bußgeld und Ärger mit der Versicherung.

Frage: ,,Ich habe die Hauptuntersuchung für mein Auto verpasst. Droht mir bei der Prüfstelle nun eine Strafe?"

Antwort von Hans-Georg Marmit, Kraftfahrzeugexperte der Sachverständigenorganisation KÜS: ,,Wer sich nur ein wenig verspätet, muss keine Strafe fürchten. In den ersten zwei Monaten hat der Verzug keine direkten Auswirkungen, wobei jeder Fahrzeughalten laut StVZO sein Fahrzeug fristgecht, das heißt spätestens bis zum Ablauf der Laufzeit laut der angebrachten Prüfplakette des amtlichen Kennzeichens vorzuführen haben. Viele Autofahrer nutzen diese ungeahndete Überziehung um die HU-Gültigkeit etwas zu dehnen. Denn seit 2012 wird auf die Rückdatierung der Plakette verzichtet; statt am ursprünglichen HU-Termin orientiert sich die neue Gültigkeitsdauer seitdem am tatsächlichen Prüftermin.

Allerdings sollte man das Zeitschinden nicht übertreiben. Denn wer mehr als zwei Monate zu spät ist, muss mit der sogenannten ,,vertieften Hauptuntersuchung" rechnen. Die Prüfer sind in diesem Fall angehalten, besonders genau hinzuschauen. Zwar werden die gleichen Prüfpunkte abgearbeitet wie bei der Standard-HU, allerdings werden in solchen Fällen standardmäßigen Sichtprüfungspunkten tiefergreifende Funktionsprüfungen angeschlossen. Beispielhaft sind hier die Vermessung der Reifenprofiltiefe, die Bremsscheibendicke, der Radabdeckung und der Mindestabstände bei Sonderrädern und/oder Fahrwerksänderungen zu nennen. Außerdem wir eine ausgiebigere Probe- beziehungsweise Konditionierungsfahrt vorausgesetzt. Die vertiefte Hauptuntersuchung ist rund 20 Prozent teurer.

Nicht zuletzt droht bei Polizeikontrollen ab einer Verspätung von zwei Monaten ein Bußgeld von 15 Euro. Nach vier Monaten steigt es auf 25 Euro, nach acht auf 60 Euro. Zusätzlich gibt es dann einen Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister. Bei einem Unfall kann ein überzogener HU-Termin außerdem für Ärger mit der Versicherung sorgen."

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