Ratgeber

Fahrverbots-Gesetz - Zehn Mikrogramm Gnadenfrist

  • In RATGEBER
  • 15. März 2019, 14:42 Uhr
  • Holger Holzer/SP-X

Die Bundesregierung will Fahrverbote wo es geht verhindern. Dabei soll ein neues Gesetz helfen, das nun im Bundesrat verabschiedet wurde.

Fahrverbote in Innenstädten sollen erschwert werden, Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge Härtefälle abfedern. Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat den Diesel-Plänen der Regierung zugestimmt.

Was ist beschlossen worden?
Wichtigster Punkt: Fahrverbote sollen in der Regel erst bei einer Luftbelastung von 50 Mikrogramm NOx pro Kubikmeter verhängt werden können. So sollen sie in Städten, die den europaweiten Grenzwert von 40 Mikrogramm nur leicht überschreiten, möglichst verhindert werden.

Was bedeutet das für aktuelle und künftig mögliche Fahrverbote?
Vor allem in den Städten mit relativ geringen Überschreitungen ist die Einführung von Fahrverboten nun weniger wahrscheinlich. Das betrifft unter anderem Kommunen wie Leverkusen, Leipzig, Aachen oder Augsburg, wo die Belastung 2018 zwischen 40 und 50 Mikrogramm betrug. Vom Tisch sind Fahrverbote aber nicht: Das neue Gesetz ist für Gerichte nicht bindend, für sie gilt allein die 40-Mikrogramm-Grenze. Überhaupt keine Erleichterung bringt die Entscheidung für Städte, in denen 2018 auch die 50-Mikrogramm-Marke gerissen wurde. Dazu zählen etwa Stuttgart, München, Kiel und Köln.

Wie hat sich die Luftqualität zuletzt entwickelt?
Im vergangenen Jahr hat die Belastung der städtischen Luft mit NOx auch ohne großflächige Fahrverbote leicht abgenommen: Im Mittel der verkehrsnahen Messstationen lag der Rückgang nach vorläufigen Zahlen bei rund 2 Mikrogramm pro Kubikmeter. Auch die Zahl der Grenzwertüberschreitung hat abgenommen: Meldeten 2017 noch 45 Prozent der Stationen zu hohe Werte, waren es 2018 nur noch 39 Prozent. Allerdings gibt es auch Städte, in denen sich die Situation verschlechtert hat - so überschritten etwa mit Koblenz und Leipzig zwei neue Städte den Grenzwert. Zu den Gründen für die generelle Verbesserung zählen unter anderem Tempolimits und Verkehrsbeschränkungen, die Erneuerung der Autoflotte sowie Software-Updates für ältere Diesel. Aber auch das Wetter könnte eine Rolle gespielt haben.

Erreichen die Wackel-Städte auch ohne Fahrverbote den Grenzwert?
Künftig könnten weitere Faktoren für eine Verbesserung der Luftqualität sorgen, etwa die Katalysator-Nachrüstung bei Diesel-Bussen, die Anschaffung von E-Bussen und eine intelligente Verkehrsteuerung. Auch die Katalysator-Nachrüstung für Diesel-Pkw ist noch nicht vom Tisch. Kommunen, die nur knapp über der Grenze liegen, könnten es also durchaus schaffen, das Limit schon vergleichsweise bald zu unterbieten. Schwierig könnte es aber in Kommunen werden, deren Werte zwischen 45 und 50 Mikrogramm liegen. Das Umwelt-Bundesamt (UBA) sieht dort nur geringe Chancen, bis 2020 die geforderten Limits zu erreichen.

Was müssen Diesel-Fahrer beachten?
Neben der 50-Mikrogramm-Grenze gibt es weitere Regelungen zum Thema Dieselfahrverbote. Sie sehen unter anderem vor, dass Euro-6-Diesel grundsätzlich auch in Fahrverbotszonen fahren dürfen. Nachgerüstete Pkw mit Euro 4 und 5 sollen das auch dürfen, wenn sie in der Praxis weniger als 270 Milligramm NOx pro Kilometer ausstoßen. Außerdem sollen Sonderregelungen für Gewerbetreibende und Anwohner bestimmte Gruppen von Fahrverboten ausnehmen. Das Gesetz gibt den Verkehrsbehörden dabei nun mehr Spielraum. Überwacht werden sollen die Fahrverbote zudem nicht mehr durch großflächige Kennzeichen-Scans mit fest installierten Geräten, sondern durch Stichproben-Kontrollen mit mobilen Geräten. Die erhobenen Daten sollen spätestens zwei Wochen nach der Erhebung gelöscht werden. Ursprünglich war eine Frist von sechs Monaten vorgesehen. 

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