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Leser fragen - Experten antworten - Taugen Alkoholtester?

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  • 2. Januar 2020, 12:17 Uhr
  • Elfriede Munsch/SP-X

Trinken und vor dem Losfahren mit einem Alkoholprüfgerät testen, ob man sich alkoholmäßig noch im grünen Bereich bewegt. Eine gute Idee, oder?

Frage: Kann ich eigentlich mit einem Alkoholtester überprüfen, ob ich noch fahren darf?

Antwort von Hans-Georg Marmit, Kraftfahrzeug-Experte der Sachverständigen-Organisation KÜS. Die Frage, ob es schon ein Bierchen oder ein Gläschen Wein zu viel war oder ob man noch unter der vorgeschriebenen Promillegrenze liegt, beschäftigt einige Autofahrer nach einer Feier. Schließlich wissen die meisten, dass sie sich nicht unter Alkoholeinfluss hinters Steuer setzen dürfen. Zumal in Deutschland zwar offiziell die 0,5-Promille-Grenze gilt, diese aber mit Vorsicht zu genießen ist, denn wer Fahrfehler begeht, muss schon ab 0,3 Promille mit Punkten und Führerscheinentzug rechnen.

Natürlich wäre es praktisch, wenn man ganz einfach feststellen könnte, ob man schon den kritischen Promillewert erreicht hat. Im Prinzip funktioniert das einfach. Alkoholtester, die den Atemalkoholgehalt prüfen, kann man im Internet schon für kleine zweistellige Euro-Beträge bestellen. Die handlichen Geräte haben eine Öffnung für das Mundstück und ein Digitaldisplay. Letztere zeigt den Promillewert und damit auch theoretisch an, ob man noch fahrtauglich ist. Ein Alkotester misst allerdings nur den Alkoholgehalt, der mit der Atemluft ausgepustet wird. Zwar werben die Anbieter solcher Geräte mit hoher Messgenauigkeit, doch besteht immer auch ein Restrisiko, dass ein Alkotester einen ungenauen Wert ausspuckt.

Die Geräte können zum Beispiel bereits anschlagen, obwohl man bei der Weinprobe die Getränke lediglich gegurgelt hat. Sie können aber nicht nur überempfindlich reagieren, sondern umgekehrt auch Werte anzeigen, die deutlich unterhalb des tatsächlichen Blutalkoholwerts liegen. Selbst nach einigen Bierchen kann ein Atemtestgerät einen sehr niedrigen Promillewert ausweisen. Wer sich aber guten Gewissens ans Steuer setzt und dabei im Rahmen einer Verkehrskontrolle zum Bluttest gebeten wird, könnte eine böse Überraschung erleben. Letztlich gelten die Atemtestgeräte als ungenau und sind deshalb auch nicht als juristisches Beweismittel anerkannt.

Grundsätzlich sollte man die Entscheidung, ob man sich noch ans Steuern setzen soll oder nicht, nicht auf Grundlage eines solchen Messgeräts treffen. Im Idealfall verzichtet deshalb jeder verantwortungsvolle Autofahrer auf den Genuss von Alkohol, wenn er sich noch ans Steuer setzen will. Denn nur wer nüchtern ist, ist in Hinblick auf die Verkehrssicherheit und vor einem möglichen Führerscheinentzug sicher. Letzteres gilt im Besonderen für Fahranfänger, die während der Probezeit oder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres einer Nullpromillegrenze unterliegen.

Am besten man nutzt ein Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel für den Nachhausweg oder man schließt sich zu Fahrgemeinschaften zusammen, wo einer nüchtern bleibt und die anderen sicher nach Hause bringt. Und Achtung: Der Morgen nach einer Feierlichkeit hat es oft noch in sich oder besser gesagt, es kann noch jede Menge Restalkohol im Blut sein. Die Gefahr von Restalkohol wird von vielen unterschätzt. Wer sich mit 1,6 Promille Blutalkohol trotz einer Abstinenzphase von 10 Stunden ans Steuer setzt, kann nach einer Daumenregel - stündlich baut man etwa 0,1 Promille ab - noch immer 0,6 Promille aufweisen. Polizeikontrollen finden nicht nur in der Nacht statt, sondern auch am frühen Morgen. 

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