Ratgeber

Klimaziele mit dem E-Auto erreichen

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Satte Kostenvorteile bei Elektroautos! @ AKrebs60 (CC0-Lizenz)/ pixabay.com

Beim Klimaschutz ist die Verkehrswende eine zentrale Stellschraube, um die CO2-Emissionen in den nächsten Jahren zu senken. Vor allem beim Antrieb sehen Experten ein großes Potenzial, das weitaus mehr bringen würde als der alleinige Umstieg auf den ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) und das Fahrrad.

Die Ampelkoalition hat das Ziel vorgegeben, bis 2030 die Emissionen des Autoverkehrs auf 52 Millionen Tonnen zu senken. Dabei wird davon ausgegangen, dass dann 15 Millionen E-Autos auf Deutschlands Straßen unterwegs sein werden. Die staatlichen Hilfen, um diese Ziele zu erreichen, sind üppig. Allerdings erfahren sie ab dem nächsten Jahr eine Anpassung. 

Staatliche Förderung von Elektroautos

Noch sind E-Autos vergleichsweise teuer. Daher fördern Staat und Hersteller die Anschaffung von Neuwagen und das Elektroauto-Leasing. Die Zuschüsse werden in dieser Form bis Ende 2022 ausgezahlt. Förderungswürdig sind derzeit reine Elektroautos, Plug-in-Hybride und Wasserstoffautos mit Brennstoffzelle. Ein Antrag auf Förderung kann bisher nur nach der Zulassung gestellt werden. Aufgrund der Coronakrise hat der Bund seinen Umweltbonus verdoppelt. Diese Erhöhung firmiert unter dem Schlagwort Innovationsprämie.

Umweltbonus und Innovationsprämie

Die Förderung beläuft sich bei reinen Stromern mit einem Neupreis bis 40.000 Euro auf bis zu 9.000 Euro, von denen 3.000 Euro die Hersteller beisteuern. Plug-in-Hybride können bis zu 6.750 Euro bezuschusst werden. Voraussetzung dafür ist eine Reichweite, die auf rein elektrischer Basis 60 km nicht unterschreiten darf. Teurere Autos profitieren in geringerem Maße von den Zuschüssen.

Von 2023 bis 2025 soll dann nur noch der einfache Bundesanteil ausgezahlt werden. Es ist zu beachten, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt. Die Hilfe wird nur so lange gewährleistet, bis die bereitgestellten Fördermittel des Bundes aufgebraucht sind.

Förderung von Plug-ins

Besonders bei den Plug-ins sollte der Käufer schon vor dem Kauf prüfen, ob das Wunschgefährt förderfähig bleibt oder ob es herausfällt. Auskünfte dazu gibt die sogenannte Delisting-Liste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Förderung von Leasingfahrzeugen

Bei Leasingfahrzeugen staffelt sich die Höhe der Förderung, wobei die Leasingdauer maßgeblich ist. Als Stichtag gilt dabei der 16.11.2020. Nur Verträge mit einer Laufzeit ab 23 Monaten erhalten die volle Förderleistung. Leasingverträge mit einer geringeren Laufzeit werden individuell angepasst.

Novellierung des Umweltbonus

Die Regierung plant eine Neufassung des Umweltbonus, die schon Mitte 2022 verabschiedet werden soll. Dabei wird an folgende Änderungen gedacht:

• Die Prämie wird bis Ende 2025 ausgezahlt, aber nur für Autos mit reinem Elektroantrieb. Hybride werden ab dem 1.1.2023 aus der Förderung fallen. Sie gelten dann als marktfähig. Zudem wird der verwaltungstechnische Aufwand für die Erfassung des rein elektrischen Fahranteils als unverhältnismäßig hoch angesehen.
• Zum gleichen Zeitpunkt entfällt die aktuell gültige Preisschwelle von 40.000 Euro. Es wird dann nur noch einen pauschalen Fördersatz geben.
• Zudem fällt ab dem 1.1.2023 der reine Bundesanteil an der Förderung auf 4.000 Euro, ab 2024 werden nur noch 3.000 Euro ausgezahlt.
• Der Herstelleranteil an der Prämie fällt im gleichen Zeitraum erst auf 2.000 Euro (2023) und ein Jahr später auf 1.500 Euro.
• Ab 2023 wird ein Förderdeckel eingeführt. Dieser wird bei 65.000 Euro Neuwert festgelegt. Ab dann wird als Bemessungsgrundlage nicht mehr der Nettolistenpreis herangezogen, sondern der Gesamtfahrzeugpreis samt Sonderausstattung und Preisnachlässen.
• Um in den Genuss der Fördermittel zu kommen, darf das betreffende Fahrzeug erst nach 12 Monaten weiterveräußert werden.
• Leasingverträge mit einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr fallen aus der Förderung heraus.

Kfz-Steuer bei Elektroautos

Die Kfz-Steuer ist ein Instrument, welches der Bund dazu nutzt, den Verkauf emissionsarmer Fahrzeuge zu fördern und dem Klimawandel entgegenzuwirken. Dabei gilt die Grundregel, dass klimaschädliche Autos teurer sind als solche mit einem geringen oder gar keinem CO2-Ausstoß.

Für Autos, die ausschließlich mit einem Elektroantrieb ausgestattet sind, entfällt dabei für die ersten 10 Jahre die Kfz-Steuer komplett. Für Plug-ins gibt es keine explizite Befreiung. Die Steuer wird wie bei herkömmlichen Verbrennern aus Hubraum und CO2-Ausstoß ermittelt. Trotzdem sind Plug-ins aufgrund des geringen Ausstoßes billiger als Benziner und Diesel, zumal sich ein jährlicher Freibetrag von 30 Euro für emissionsarme Fahrzeuge addiert.

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