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Recht: Drogenfahrt auf E-Tretroller - Defekter E-Scooter ist kein Kraftfahrzeug

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  • 5. Dezember 2022, 11:18 Uhr
  • Holger Holzer/SP-X
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Auf dem E-Tretroller gelten Promillegrenze und Drogentabu Foto: SP-X

Auf dem E-Tretroller gelten Promillegrenze und Drogentabu. Anders sieht es bei nicht-motorisierten Scootern aus, was einem Beschuldigten vor Gericht zum Vorteil gereichte.

Für die Fahrt mit dem E-Tretroller gilt ein Drogenverbot. Allerdings nicht, wenn statt des Motors das eigene Bein als Antriebsquelle genutzt wird. So hat das Landgericht Hildesheim im Fall eines unter Marihuana-Einfluss erwischten E-Scooter-Nutzers geurteilt.

Der Mann war nach mehreren Joints mit einem nicht versicherten Roller unterwegs gewesen, bei dem der Elektroantrieb ausgefallen war. Daher stieß er sich zur Fortbewegung mit dem Bein ab. Zu seinem Glück - denn da er sein Gefährt nicht als ,,Kraft"-Fahrzeug nutzte, hat er sich nach Ansicht des Gerichts nicht strafbar gemacht. Für das Fahren mit einem unmotorisierten Tretroller bedarf es weder einer Versicherung noch einer Fahrerlaubnis. Somit seien die Regeln über das Fahren unter Drogeneinfluss nicht anwendbar. (Az.: 13 Ns 40 Js 25077/21)

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