Ratgeber

Den Firmenwagen richtig versteuern bei Homeoffice und Elternzeit

  • In RATGEBER
  • 28. Februar 2023
  • Redaktion

Ein Firmenwagen ist für viele Arbeitnehmer eine attraktive Möglichkeit, mobil und flexibel zu sein. Doch was passiert mit dem Firmenwagen während der Elternzeit oder wenn das Homeoffice zum Dauerzustand wird? Wie sieht es dann mit der Versteuerung aus? Hier gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Im Folgenden erfahren Sie daher alles Wichtige, um Ihren Firmenwagen in solchen Situationen richtig zu versteuern und keine unliebsamen Überraschungen bei der nächsten Steuererklärung zu erleben.

Besteuerung eines Firmenwagens

Falls Sie Ihren Dienstwagen auch privat nutzen, wird dieser als geldwerter Vorteil angerechnet und entsprechend besteuert. Die gängigsten Methoden zur Versteuerung sind die Ein-Prozent-Regelung oder die 0,25- oder 0,5-Prozent-Regelung, welche bei einem elektrischen Dienstwagen oder einem Plug-in-Hybriden eingesetzt werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Versteuerung über die Fahrtenbuch-Methode, die sich vor allem lohnt, wenn Sie den Wagen überwiegend beruflich nutzen oder er einen hohen Wert hat.

Bei der Ein-Prozent-Regelung wird der Bruttolistenpreis des Firmenwagens zur Berechnung herangezogen: Monatlich müssen Sie dann 1 % des Bruttolistenpreises versteuern. Außerdem fällt eine pauschale Steuer von 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz an. Doch wie sieht es mit der Besteuerung aus, wenn Sie gar nicht jeden Tag zum Arbeitsplatz fahren, sondern im Homeoffice arbeiten oder gerade in Elternzeit sind?

Steuern auf Firmenwagen im Homeoffice

Spätestens mit Beginn der Corona-Pandemie hat die Möglichkeit des Homeoffice in vielen Unternehmen an Bedeutung gewonnen. Teilweise bestand während der Pandemie sogar eine Homeoffice-Pflicht, bei der Arbeitgeber ihren Angestellten die Möglichkeit bieten mussten, von zu Hause aus zu arbeiten, sofern es sich um Bürotätigkeiten handelte. Mittlerweile ermöglichen viele Unternehmen ihren Arbeitnehmern die Option, nur an bestimmten Tagen ins Büro zu kommen oder die Arbeit vollständig von zu Hause aus zu erledigen. In diesem Zusammenhang stellt sich für Arbeitnehmer mit Firmenwagen die Frage, wie die Versteuerung von Firmenwagen im Homeoffice konkret aussieht. Die Ein-Prozent-Regelung sieht eine monatliche pauschale Besteuerung des Arbeitswegs vor, die auf 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer berechnet wird. Wenn der Arbeitsweg jedoch kaum noch zurückgelegt wird, bedeutet dies einen finanziellen Nachteil für den Arbeitnehmer. Eine Möglichkeit, diesen Nachteil zu umgehen, wäre der Wechsel zu einer alternativen Steuermethode, wie beispielsweise dem Führen eines Fahrtenbuchs. Allerdings ist ein Wechsel der Steuermethode nur zu Beginn eines neuen Kalenderjahres oder beim Wechsel des Firmenwagens möglich. Außerdem erfordert das Führen eines Fahrtenbuchs einen erheblichen Aufwand und ist nicht immer eine lohnenswerte Alternative zur Ein-Prozent-Regelung.

Die Alternative: 0,002 %-Regelung für Firmenwagen

Eine steuerliche Einzelbewertung aller Fahrten zum Arbeitsplatz kann eine gute Alternative zur 0,03 %-Pauschale pro Entfernungskilometer sein. Bei der Einzelbewertung wird ein Berechnungssatz von 0,002 % des Listenpreises Ihres Firmenwagens pro Entfernungskilometer angewendet, anstatt den Arbeitsweg pauschal zu berechnen. Diese Methode lohnt sich insbesondere, wenn Sie im Durchschnitt an weniger als 15 Tagen im Monat mit dem Firmenauto zur Arbeit fahren.

Damit ergibt sich als Voraussetzung für die Anwendung der Einzelbewertung, dass Sie im Jahr nicht mehr als 180 Tage mit dem Dienstwagen zwischen Wohnung und Arbeitsplatz pendeln.

Um die 0,002 %-Regelung anwenden zu können, müssen Sie als Arbeitnehmer jeden Monat eine Aufstellung über die Fahrten mit Ihrem Firmenauto zur Tätigkeitsstätte an Ihren Arbeitgeber übergeben – ähnlich wie beim Fahrtenbuch.

Wichtig zu beachten ist dabei, dass es auch hier nicht möglich ist, in der Mitte eines Kalenderjahres auf die 0,002 %-Regelung umzusteigen. Daher sollten Sie bereits zu Beginn des Jahres oder beim Erhalt des Firmenwagens abschätzen, wie oft Sie den Dienstwagen für Fahrten zur Arbeit nutzen werden.

Firmenwagen während der Elternzeit

Während der Elternzeit ruht Ihr Arbeitsvertrag – das schließt auch einen eventuell zur Verfügung gestellten Dienstwagen ein. Entsprechend muss ein Firmenauto während der Elternzeit nicht unbedingt anders versteuert werden. Hier geht es mehr darum, wie sich die Privatnutzung eines Dienstautos auf das Elterngeld auswirkt.

Mit Beginn der Elternzeit darf Ihr Arbeitgeber den Dienstwagen zurückverlangen. Eine Entschädigung steht Ihnen dafür nicht zu. Wenn Ihr Arbeitgeber die Herausgabe des Fahrzeugs jedoch mitten im Kalendermonat verlangt, können Sie Schadensersatz fordern. Denn geldwerte Vorteile sind stets für den ganzen Kalendermonat anzurechnen. Ohne eine angemessene Auslauffrist oder eine Widerrufsklausel in Ihrem Arbeitsvertrag oder der Dienstwagenvereinbarung würde Ihnen sonst ein Nachteil entstehen.

Es gibt jedoch auch großzügige Arbeitgeber, die Ihnen gestatten, den Firmenwagen in der Elternzeit weiterhin privat zu nutzen. In diesem Fall sollten Sie sich am besten eine schriftliche Bestätigung oder eine gesonderte Vereinbarung geben lassen, die die Nutzung des Wagens während der Elternzeit klar regelt.

Auswirkungen eines Firmenwagens auf das Elterngeld

Grundsätzlich ist es für Sie als werdende Eltern hilfreich, vor der Geburt Ihres Kindes einen Dienstwagen zu haben, den Sie auch für Privatfahrten nutzen dürfen. Denn das Fahrzeug erhöht Ihr Brutto für die Elterngeldberechnung. Die Elterngeldstelle berücksichtigt sowohl Ihr reguläres Gehalt als auch den geldwerten Vorteil Ihres Firmenwagens. Allerdings gilt: Wenn Sie den Firmenwagen ausschließlich für dienstliche Fahrten nutzen dürfen, hat das keinen positiven Effekt auf die Höhe Ihres Elterngeldes.

Nach der Geburt Ihres Kindes werden alle monatlich gezahlten, lohnsteuerpflichtigen Vergütungen auf Ihr Elterngeld angerechnet. Das kann bedeuten, dass das Elterngeld geringer ausfällt, weil der Dienstwagen immer noch als zuverdienter Lohnbestandteil gilt. Ob es eine Kürzung beim Elterngeld gibt, hängt davon ab, welche Bezugsform des Elterngeldes Sie bekommen:

• Basiselterngeld: Wenn Sie Basiselterngeld beziehen und währenddessen einen Firmenwagen privat nutzen, führt dies in jedem Fall zu einer Kürzung des Elterngeldes. Da das Basiselterngeld pauschal von einem vollständigen Lohnausfall ausgeht, mindert jeder zusätzliche Verdienst den ausgezahlten Betrag. Da der geldwerte Vorteil des Dienstwagens als zusätzliches Einkommen angerechnet wird, hat dies eine negative Auswirkung auf die Höhe des Elterngeldes.
• Elterngeld Plus: Beim Bezug von Elterngeld Plus kommt es nicht zwingend zu einer Kürzung durch einen Hinzuverdienst. Ob es eine Kürzung gibt, hängt von Ihrem Verdienst vor der Geburt des Kindes ab. Die Elterngeldstelle vergleicht Ihr Einkommen vor und nach der Geburt. Wenn Sie nach der Geburt mehr als 50 % im Vergleich zu vor der Geburt verdienen, kommt es auch beim Elterngeld Plus zu einer Kürzung.

Dienstauto richtig versteuern

Wer einen Firmenwagen hat und diesen nicht regelmäßig für den Weg zum Arbeitsplatz nutzt, kann finanziell von der richtigen Versteuerung des Fahrzeugs profitieren. Wenn Sie überwiegend im Homeoffice arbeiten und Ihren Dienstwagen privat nutzen dürfen, kann die 0,002 %-Regelung mithilfe von Einzelbewertungen eine gute Alternative zur 0,03 %-Pauschale pro Entfernungskilometer sein. Wenn Sie in Elternzeit sind, ändert sich an der Besteuerung Ihres Firmenwagens in der Regel nichts – je nach Bezugsform kann die Privatnutzung des Dienstautos aber Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes haben.

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