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Flugausfälle wegen Corona - Verjährung droht

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  • 14. September 2023, 09:46 Uhr
  • Holger Holzer/SP-X
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Während der Corona-Pandemie sind zahlreiche Flüge ausgefallen Foto: Flughafen Stuttgart

Während der Corona-Krise sind zahllose Flüge ausgefallen. Wer sich noch nicht hat entschädigen lassen, sollte sich nun beeilen.  

Wer während der Corona-Krise unter einem Flugausfalle gelitten hat und noch auf die Erstattung der Kosten wartet, muss sich nun beeilen. Denn laut der Rechtschutzversicherung ARAG droht ansonsten die Verjährung der Ansprüche. Für 2020 annullierte Flüge endet die in Deutschland geltende dreijährige Frist am 31. Dezember 2023. Um die Verjährung aufzuschieben, sollten Betroffene den Experten zufolge nun entweder ein Schlichtungsverfahren oder Mahnverfahren beim zentralen Mahngericht ihres Bundeslandes einleiten. Letzteres ist allerdings mit Kosten verbunden und funktioniert nur bei Airlines mit Sitz in Deutschland. Handelt es sich um eine Airline mit Sitz im EU-Ausland, kann man für gleiche Kosten einen europäischen Zahlungsbefehl beantragen. 

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