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Knöllchen aus dem Ausland - Vorsicht bei privaten Inkassofirmen

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  • 25. März 2024, 14:44 Uhr
  • Holger Holzer/SP-X
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Auch im Ausland sollten sich deutsche Autofahrer an das Tempolimit halten Foto: SP-X

Wer im Ausland eine Verkehrssünde begeht, kann in Deutschland zur Verantwortung gezogen werden. Allerdings nicht von jedem.  

Will eine private Inkassofirma bei Autofahrern Bußgelder aus dem Ausland eintreiben ist Vorsicht geboten. Solange es sich um öffentlich-rechtliche Forderungen wie Geschwindigkeits-, Rotlicht- oder Parkverstöße handelt, dürfen nur Behörden polizeiliche Geldbußen grenzüberschreitend eintreiben, warnt der ADAC. In Deutschland müssen ausländische Behörden das Bundesamt für Justiz um Vollstreckungshilfe bitten.  

Generell werden aber auch ausländische Bußgelder in Deutschland eingetrieben. Knöllchen aus Österreich können bereits ab 25 Euro vollstreckt werden, in den meisten anderen EU-Staaten gilt eine Untergrenze von 70 Euro. Betroffene sollten amtliche Aufforderungen nicht ignorieren. Wer schnell reagiert, erhält aus manchen Ländern zudem einen Rabatt auf die Höhe des Bußgelds. 

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