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Ratgeber: Mit dem Auto oder Fahrrad im Ausland (2)

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Wer mit dem Auto zum Urlaub ins Ausland fährt, der sollte sich vorab über die dort geltenden besonderen Verkehrsregeln informieren. Foto: Autoren-Union Mobilität/Peugeot

Wenn es in den Urlaub geht, ist das Auto nach wie vor das beliebteste Transportmittel. Führt die Reise ins Ausland, ist es ratsam, sich vorher mit den dort geltenden Regeln im Straßenverkehr zu befassen. Denn hier gilt nicht selten: Andere Länder, andere Sitten.

In vielen europäischen Städten gilt manchmal nahezu flächendeckend Tempo 30. Paris hat das bereits 2021 mit Ausnahme des Périphérique (Ringautobahn) und einiger großer Verkehrsachsen, etwa den Champs-Élysée, eingeführt. Dazu kommen zusätzlich verkehrsberuhigte Bereiche im Zentrum, in denen Fußgänger und der Radverkehr Vorrang haben. Auch in der belgischen Hauptstadt Brüssel ist 30 km/h die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Lediglich auf einigen Hauptachsen darf 50 km/h oder sogar 70 km/h schnell gefahren werden. In Wohngebieten kann Tempo 20 angeordnet sein.

Etwas kompliziertert sind die Vorgaben in spanischen Kommunen. Ist lediglich eine gemeinsame Fahrbahn für beide Richtungen vorhanden, gilt laut Automobilclub von Deutschland (AvD) Tempo 20. Gibt es getrennt jeweils eine Fahrbahn für jede Richtung, darf mit 30 km/h gefahren werden und bei jeweils mindestens zwei Fahrbahnen für jede Richtung sind 50 km/h erlaubt.

Wer mit Wohnmobil oder Gespann unterwegs ist, hat einiges an Sondervorschriften zu beachten. Für Campingfahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht sind i Frankreich bestimmte Aufkleber mit dem Text ,,Attention angles morts" (,,Vorsicht toter Winkel") rechts am Heck und zusätzlich auf beiden Seiten des Fahrzeugs, innerhalb eines Meters ab Fahrzeugfront, vorgeschrieben. Für Gespanne gilt dies ebenfalls, wenn entweder das Zugfahrzeug und/oder der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben.

Das Übernachten am Straßenrand außerhalb von Campingplätzen oder offiziellen Stellflächen ist in Dänemark und den Niederlanden strikt verboten. In einem Notfall ist es in Frankreich, Italien, Österreich und der Schweiz im Einzelfall gestattet. Lediglich Norwegen und Schweden erlauben es weitergehend.

In Italien müssen Autofahrer, die einen Fahrradträger am Heck montiert haben, aufpassen: Jede nach hinten überstehende Ladung muss dort mit einer 50 mal 50 Zentimeter großen rot-weiß schraffierten, reflektierenden und genormten Tafel markiert werden. Wird die gesamte Fahrzeugbreite von der Ladung bedeckt, ist sogar an jeder Eckseite der Rückfront eine Warntafel anzubringen. Spanien hat eine inhaltlich vergleichbare Vorschrift.

Wer sein Fahrrad mit in den Urlaub nimmt, muss sich ebenfalls mancherorts umstellen. So schreibt Italien eine feste Beleuchtung vor, auch an Rennrädern. Zudem müssen Radfahrer bei Nacht außerhalb geschlossener Ortschaften eine Warnweste tragen. Das gilt zusätzlich bei schlechter Sicht auch in Frankreich, Kroatien und Portugal. In Schweden und Kroatien gibt es eine Helmpflicht für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Portugal verlangt dies auch für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren, während in Spanien außerhalb geschlossener Ortschaften alle Radfahrer einen Kopfschutz tragen müssen.

Der AvD erinnert auch noch einmal an die Regelungen für Fährfahrten in Griechenland. Dort dürfen Elektroautos nur an Bord, wenn die Batterie nicht über 40 Prozent hinaus geladen ist. Bei Fahrzeugen mit Flüssig- oder Erdgastank darf dieser nur maximal bis zur Hälfte gefüllt sein. Die Mitnahme von Kraftstoff in Reservekanistern ist grundsätzlich untersagt.

Der AvD erinnert zudem daran, dass Kinder auf den Rücksitz gehören und überall in Europa für Personen unter zwölf Jahren und bis zu einer Körpergröße von 1,50 Meter entsprechende Rückhaltesysteme vorgeschrieben sind. (aum)

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