Ratgeber

Kfz Versicherung: Versicherte können wegen Corona Krise Beiträge zurückbekommen

Das Coronavirus hat unser gesamtes System infiziert. Nicht nur, dass die Finanzmärkte auf eine Talfahrt geschickt wurden, kann „Stay at Home“ jetzt schon als Slogan für das Jahr 2020 verwendet werden. Denn Ausgangsbeschränkungen haben das Frühjahr geprägt. Und die Ausgangsbeschränkungen sind bzw. waren es auch, warum immer weniger Autos auf den Straßen zu sehen waren.

Was jetzt an dieser Stelle zu beachten ist: Kommt es zu einer Reduzierung der jährlichen Fahrtleistung, so besteht die Möglichkeit, dass auch der Beitrag der KFZ Versicherung weniger wird - hier lohnt es sich durchaus, einmal bei seinem Versicherer nachzufragen.

Spürbarer Rückgang

Aktuell fahren die Deutschen recht wenig mit dem Auto. Und noch ist nicht abzuschätzen, wie sich das Mobilitätsverhalten in absehbarer Zukunft verändern wird. Bleiben die Deutschen noch die kommenden Wochen daheim, weil sie in erster Linie von Zuhause ihrer Arbeit nachgehen? Oder wird im Sommer die Zahl der Autos auf den Straßen steigen, weil man die Angst hat, sich im öffentlichen Verkehrsmittel anzustecken?  Vielleicht steigt auch die Zahl der E-Bike- und Fahrradbesitzer. Noch können die Versicherer nur mutmaßen.

Jedoch steht bereits jetzt fest, dass innerhalb der letzten Wochen eine sinkende Unfall- wie Kriminalitätsrate beobachtet werden konnte. Seit dem Shutdown sind KFZ-Unfälle um bis zu 50 Prozent zurückgegangen. „Die Branche wird wohl bis Ende April mehr als eine Milliarde Euro an Schadenaufwendungen einsparen können“, so Onnen Siems von der Beratungsgesellschaft Meyerthole Siems Kohlruss.

Versicherer wird den Kunden wahrscheinlich nicht darauf aufmerksam machen

All jene, die nun eine geringere Kilometerleistung mit dem Auto zurücklegen, können sich nach Ablauf des Jahres auf eine Rückerstattung freuen. Denn im KFZ Versicherungsvertrag findet sich die Strecke, die pro Jahr - natürlich vom Versicherungsnehmer geschätzt - zurückgelegt wird. Da die jährliche Kilometerleistung einen Einfluss auf den Versicherungsbeitrag hat, da bei Vielfahrern die Wahrscheinlichkeit höher ist, dass es hier einmal zu einem Unfall kommt, spart man Geld, wenn man weniger hinter dem Steuer sitzt.

Doch so viel sei an dieser Stelle gesagt: Der Versicherer wird sich nicht melden - hier muss man selbst aktiv werden und darauf hinweisen, eine geringere Kilometerleistung zurückgelegt zu haben. Stellt man also am Ende des Jahres fest, dass man die im Vertrag angegebene Kilometerleistung nicht erreicht hat, so ist der Versicherer zu kontaktieren. Laut ADAC gibt es Schwellenwerte - das sind 9.000, 12.000 sowie 15.000 und 20.000 Kilometer. Wer angibt, im Jahr 15.000 Kilometer zu fahren, Ende 2020 aber nur 8.500 Kilometer gefahren ist, kann hier sehr wohl eine Rückerstattung fordern.

Tipp: Angebote vergleichen bedeutet mitunter auch Geld sparen

Noch ist unklar, wie die Versicherungsgesellschaften auf die Forderungen reagieren werden. Zumal steht heute noch nicht fest, wie sich das Fahrverhalten in den nächsten Wochen und Monaten verändern wird. Vor allem geht es auch darum, welche Kilometerleistung im Vertrag vorzufinden ist. Und wer schon einmal den Versicherungsvertrag in der Hand hat, der kann sogleich einen Versicherungsvergleich anstellen und dabei auch einen Blick auf die KFZ Versicherung von Friday werfen.

Fakt ist: Wer vor Jahren eine KFZ Versicherung abgeschlossen hat, sollte gerade jetzt einmal die Konditionen vergleichen - vor allem auch im Bereich des Leistungsangebots. Denn bei einer Versicherung geht es nicht immer nur um den Preis, sondern auch um die Frage, welche Leistungen man sich für das Angebot erwarten darf. Günstige Versicherungsbeiträge bedeuten nämlich nicht immer preiswert, sondern am Ende nur leistungsangepasst.

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