Reisemobil

Gasprüfung im Freizeitfahrzeug - Raus aus der HU

  • In RREISEMOBIL
  • 11. Januar 2022, 13:24 Uhr
  • Holger Holzer/SP-X
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Die Gasanlage in Freizeitfahrzeugen muss regelmäßig geprüft werden Foto: DFVG

Bislang musste die Sicherheit der Caravaning-Gasanlage im Rahmen der HU nachgewiesen werden. Nun entfällt die Pflicht, wodurch die Preise sinken könnten.  

Die Prüfung der Flüssiggasanlage in Reisemobil und Wohnwagen zählt zum 1. April endgültig nicht mehr zum Umfang der Hauptuntersuchung (HU), wie der Deutsche Verband Flüssiggas (DFVG) mitteilt. Die Prüfung war vor zwei Jahren bereits ausgesetzt worden, nun ist sie dauerhaft aus der entsprechenden Richtlinie gestrichen.  

Weil für die eigenständige Prüfung weniger formelle Hürden existieren, kann sie von mehr Institutionen als bislang durchgeführt werden. Der Verband erhofft sich dadurch nicht zuletzt günstigere Kosten für den Verbraucher. Adressen von zertifizierten Sachkundigen finden sich unter: https://gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de. Bis die neue Rechtsgrundlage final stehe, bleibe es sinnvoll, Flüssiggasanlagen in alle zwei Jahren prüfen zu lassen, so der DFVG. 

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