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Sportwagen mieten in Deutschland – so einfach geht’s!

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@ jaygeorge (CC0-Lizenz)/ pixabay.com

Welche Anforderungen gibt es zur Miete eines Sportwagens? - Jetzt lesen!

Für eine Vielzahl von Menschen auf der Welt, ist das Fahren eines Sportwagens in Deutschland ein unglaublich großer Traum, den sich die meisten allerdings nicht verwirklichen können. Zu teuer sind die Luxusautos in ihrer Anschaffung, während auch Preise wie Steuer und Versicherung für die Wenigsten als tragbar gelten. Aus diesem Grund bleibt dieser Wunsch für die meisten Menschen nur ein Traum, weshalb sie nie in den Genuss kommen, hinter dem Lenkrad des eigenen Wunschautos zu sitzen. Nichtsdestotrotz muss dies nicht das Ende für den Traum bedeuten, sondern vielmehr gibt es andere, schnellere und allen voran günstigere Optionen, das Wunschauto zu fahren.

So ehrlich müssen die meisten eben sein, dass sie sich keinen Sportwagen in kurzer bis mittelfristiger Zukunft leisten können. Aus diesem Grund haben sich mittlerweile viele Unternehmen darauf spezialisiert, Sportwägen und Luxusautos auch unter das normale Volk zu bringen. Infolgedessen gilt das Fahren des eigenen Traumautos nicht mehr als bloße Wunschvorstellung, sondern vielmehr als einfach und schnell umzusetzendes Ziel. Bei Mietedeinsportauto.de als führender Anbieter von Sportwagenvermietungen in Deutschland, kann das Wunschauto schnell und kurzfristig ausgeliehen werden und das zu einem äußerst erschwinglichen Preis!

Wie kann ich meinen Wunschsportwagen mieten und was gilt es zu beachten?

Das Tanken eines Autos wird zwar immer teurer, doch das Vermieten von Luxusautos und Sportwägen hat sich bereits seit langer Zeit als äußerst profitables Geschäft herausgestellt. Während Viele gezwungener Maßen ein Auto für oder im Urlaub mieten müssen, da sie anderweitig nicht von A nach B kommen, greifen andere aufgrund ihrer Träume zur Automiete zurück. Insbesondere als Geschenk zum Geburtstag und anderen besonderen Anlässen gilt es mittlerweile als gang und gebe, eine Sportwagen-Miete zu verschenken. Viele träumen davon, ihren Wunsch Mercedes, BMW oder Porsche für nur einen Tag zu fahren. Deshalb legen Freund oftmals zusammen und besorgen dem Geburtstagskind sein Wunschauto für die nächsten 24-48 Stunden.

Allerdings gibt es bei der Miete von Sportwägen vieles zu beachten, denn auch hierfür gibt es einige Grundvoraussetzungen, welche die Sicherheit von Vermieter und Mieter gewährleisten sollen. Aus diesem Grund muss der Mieter und spätere Fahrer des Autos mindestens 36 Monate im Besitz eines gültigen Führerscheins sein, während von dem meisten Fahrzeug-Vermietungen ein Mindestalter von 23-27 Jahren vorgeschrieben wird. Selbstverständlich gibt es auch hier jede Menge Anbieter, welche es auch den frischen 18-jährigen ermöglicht, ein solches Auto zu mieten.

Was gehört zur Miete dazu und worauf kann verzichtet werden?

Im Grunde genommen gibt es hier nicht viele Dinge zu beachten, denn vielmehr wird bereits mit jeder Auto-Miete eine dazugehörige Vollkaskoversicherung über den Mietzeitraum abgeschlossen. Somit sind sowohl Vermieter als auch Mieter, im Schadensfall bestens abgesichert. Hierbei gibt es für den Mieter selbst allerdings 2 deutliche Unterschiede in der Vollkaskoversicherung. Hier steht es dem Mieter selbst frei, zwischen einer Variante zu wählen, bei der im Schadensfall eine Selbstbeteiligung zu verrichten ist, oder eben auch nicht. Dies spiegelt sich folglich im Preis der Versicherung selbst wider. Hierbei sollte auch darauf geachtet werden, ob Dinge wie Reifen, Unterboden und Co. mit inbegriffen sind. Andernfalls gilt es als ratsam, diese zusätzlich mitzuversichern, um mögliche anfallende Kosten zu verhindern. Außerdem muss der Mieter selbst eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung besitzen.

Sind nun alle Punkte erfüllt, so steht dem eigenen Traum eines Sportwagens in Deutschland nichts mehr im Weg. Nun sollten nur noch die vorher festgelegten Rahmenbedingungen eingehalten werden. Das Auto muss zum abgemachten Zeitpunkt wieder abgegeben werden, während auch nur angemeldete Fahrer den Sportwagen fahren dürfen. Wer bei der Auto-Vermietung nicht als Fahrer angegeben wurde, der genießt auch nicht den Versicherungsschutz. Im Schadensfall muss dieser selbst haften, weshalb hier von Anfang an die Vernunft walten sollte.

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