Gebrauchtwagen

Das sollten Sie beim Gebrauchtwagenkauf jetzt beachten

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Bevor man den Autokauf besiegelt, sollte man das Auto sorgfältig unter die Lupe nehmen. @ geralt (CC0-Lizenz)/ pixabay.com

Beim Gebrauchtwagenkauf sollten Sie unbedingt ein paar wichtige Punkte berücksichtigen, damit der Traumwagen später nicht zum Albtraum wird. Leider gibt es auch genügend schwarze Schafe, die nur am großen Geld interessiert sind. Mit den folgenden Tipps werden Sie lange Freude am neuen Wagen haben.

Leider sind böse Überraschungen nach einem Gebrauchtwagenkauf keine Seltenheit. Dabei ist es vollkommen egal, ob Sie das Fahrzeug vom Händler oder privat erworben haben. Viele verheimlichen Vorschäden oder Mängel, die womöglich nur laienhaft ausgebessert wurden. Seriöse Verkäufer erkennen Sie demnach daran, dass solche Details nicht verschwiegen werden, außerdem kann eine Fahrzeugdokumentation ohne Lücken vorgelegt werden.

Auf eine sorgfältige Begutachtung und eine Probefahrt sollten Sie immer Wert legen, dafür müssen Sie ausreichend Zeit einplanen und dürfen sich vom Verkäufer auch nicht aus der Ruhe bringen lassen. Laien wissen oft nicht, worauf sie bei der Besichtigung, der Probefahrt und beim Vertragsabschluss eigentlich achten sollten. Wir geben Ihnen deshalb ein paar essenzielle Tipps an die Hand, damit Sie auf der sicheren Seite sind. Auch wenn Gebrauchtwagen teurer werden, stehen sie bei Verbrauchern immer noch hoch im Kurs.

Die Besichtigung: Der erste Eindruck kann täuschen

Vor dem Kaufabschluss steht immer ein Besichtigungstermin, der eine Prüfung des Wagens auf Herz und Nieren ermöglicht. Wenn Sie aber kein Profi sind, sollten Sie auf jeden Fall eine andere Person mitnehmen, die sich mit Autos einigermaßen auskennt. Auch beim Gebrauchtwagenkauf sehen vier Augen mehr als zwei. Idealerweise erstellen Sie im Vorfeld auch eine Checkliste mit allen wichtigen Kriterien, die Sie dann nach und nach abhaken können. Im Internet können Sie auch bereits fertige Vordrucke finden, die Ihnen diese Aufgabe erleichtern.

Suchen Sie sich für die Begutachtung am besten einen Tag mit gutem Wetter aus, die Uhrzeit sollte so gewählt werden, dass es noch hell ist. Achten Sie zunächst auf etwaige Farbunterschiede der Lackierung, auch Unebenheiten können auf Vorschäden hinweisen. Vielleicht haben Sie die Möglichkeit, sich ein Lackdichteprüfgerät auszuleihen, dieses deckt nachlackierte oder gespachtelte Stellen zuverlässig. Ein weiteres Indiz für ausgebesserte Schäden können veränderte Spaltmaße sein.

Viele vergessen einen Blick auf die Schrauben am Fahrzeug, wenn an diesen bereits gedreht wurde, dann ist die Lackierung nicht mehr vollständig. Werfen Sie auch einen Blick unter den Wagen, hier darf nirgends Öl austreten. Auf Dichtigkeit müssen auch alle möglichen Dichtungen und Schläuche überprüft werden. Eine trübe Kühlflüssigkeit könnte darauf hinweisen, dass die Zylinderkopfdichtung nicht in Ordnung ist.

Auch der Innenraum will begutachtet werden

Das äußere Erscheinungsbild liefert einen ersten Eindruck vom Zustand des Gebrauchtwagens. Viele vergessen darüber dann einen kritischen Blick in den Innenraum, der aber keinesfalls vernachlässigt werden sollte. Schnuppern Sie zuerst in das Innere, hier sollte nichts muffig riechen, denn das würde auf Feuchtigkeit hindeuten. Danach sollten Sie sich mit der Elektronik beschäftigen, Beleuchtung, Scheibenwischer und Klimaanlage, alles muss einwandfrei funktionieren.

Natürlich spielt auch innen die Optik eine gewisse Rolle, verschlissene Sitze oder ein abgegriffenes Lenkrad zeugen nicht gerade von einem pfleglichen Umgang mit dem Fahrzeug. Außerdem müssten Sie befürchten, dass der Tacho manipuliert und das Auto wesentlich mehr Kilometer gefahren wurde. Fachleute können solche Mängel sehr gut beurteilen, so dass es sich auch lohnen kann, einen solchen mit zur Besichtigung zu nehmen. Automobilclubs, Werkstätten oder diverse Prüforganisationen bieten die Dienste von Gutachtern an, die auch nicht die Welt kosten.

Darauf sollten Sie bei der Probefahrt achten

Eine rein optische Begutachtung des Fahrzeugs reicht bei weitem nicht aus, auf eine Probefahrt sollten Sie niemals verzichten. Klären Sie aber vorher unbedingt ab, wie es mit der Versicherung des Autos aussieht. Achten Sie darüber hinaus auch darauf, dass das Fahrzeug nicht unmittelbar zuvor gefahren wurde, der Motor sollte immer kalt sein. Stellen Sie sicher, dass alle Kontrollleuchten beim Einschalten kurz aufleuchten und dann beim Starten wieder erlöschen.

Sie werden schnell feststellen, ob der Motor problemlos anspringt und ob er rund und ruhig läuft. Befahren Sie zunächst verkehrsberuhigte Zonen, begeben Sie sich aber später auch auf Strecken, auf denen höhere Geschwindigkeiten gefahren werden können. Hören Sie gut hin, ob es irgendwelche auffälligen Geräusche gibt. Testen Sie die Bremsleistung und achten Sie darauf, ob die Kupplung schleift. Fahren Sie kurz auf einen Parkplatz, dort können Sie das Auto noch einmal ohne das Beisein des Verkäufers checken.

Auch beim Vertragsabschluss lauern diverse Tücken

Sind Sie mit der Besichtigung und der anschließenden Probefahrt zufrieden waren, steht der Unterzeichnung eines Kaufvertrags eigentlich nichts mehr im Weg. Überprüfen Sie auf jeden Fall noch einmal alle Fahrzeugpapiere, um eventuelle Ungereimtheiten feststellen zu können. Checken Sie vor allem das Datum der Hauptuntersuchung, die Fahrgestellnummer und das Kennzeichen. Auch die Fahrzeug-Identifikationsnummer sollte geprüft werden, denn diese verrät auch das Modelljahr.

Möchten Sie gar nichts riskieren, machen Sie kurzfristig eine so genannte FIN-Abfrage beim jeweiligen Hersteller. Es lohnt sich auch ein Blick in das Scheckheft, verdächtig wäre, wenn alle Einträge mit dem gleichen Stift vorgenommen wurden. Im Kaufvertrag muss eine gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten vermerkt sein. Handelt es sich um einen Kauf von privat, muss der Verkäufer mit dem Fahrzeughalter identisch sein, ansonsten muss eine Vollmacht vorliegen.

Was tun bei Problemen nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens?

Selbst wenn Sie alle Tipps beherzigen, haben Sie keinerlei Garantie, dass alles mit dem Fahrzeug in Ordnung ist. Das ist kein Grund gleich zu verzweifeln, denn gerade im ersten halben Jahr nach dem Kauf sind sie auf der sicheren Seite. Tauchen in dieser Zeit Mängel auf, waren diese höchstwahrscheinlich bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden. Einem Händler müssen Sie die Chance auf Nachbesserung einräumen, und das sogar zweimal. Auf jeden Fall müssen Händler für Gebrauchtwagen haften.

Stand das Auto sehr lange beim Händler, und Sie wurden davon nicht in Kenntnis gesetzt, sind Sie auch zur sofortigen Rückgabe berechtigt. Die Rechtsprechung erlaubt dieses Vorgehen allerdings nur bei relativ neuen Gebrauchtwagen. Werden schwerwiegende Mängel im Nachhinein festgestellt, hat man sehr gute Chancen auf eine Rückgabe. Etwas anders sieht es hingegen bei Privatverkäufen aus, denn hier ist eine Rückgabe nur zulässig, wenn arglistige Täuschung vorliegt. Sie wären als Käufer jedoch in der Beweispflicht, und das gestaltet sich gar nicht so einfach. Hören Sie beim Gebrauchtwagenkauf am besten auf Ihr Bauchgefühl, denn grundsätzlich ist Vertrauen die Basis für einen solchen Deal.

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