Elektromobilität

Uniti lehnt Verpflichtung für Tankstellen ab

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Schnellladesäule von Aral. Foto: Auto-Medienportal.Net/Aral

Das Bundesverkehrsministerium hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (GEIG) vorgelegt. Demnach sollen Mineralölunternehmen mit mehr als 200 Tankstellen verplichtet werden, bis Ende 2027 je Standort mindestens eine Schnellladesäule mit mindestens 150 kW Leistung zu installieren. Uniti, der Bundesverband Energie Mittelstand, ist dagegen.

Mit dem Vorhaben soll der Aufbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge beschleunigt werden. Die Meinung von Uniti-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn dazu: ,,Der vorliegende Entwurf greift in die unternehmerische Freiheit planwirtschaftlich ein." Er hält ihn für ,,völlig unverhältnismäßig" und sogar ,,verfassungswidrig", weil er in die Gewerbe- und die Berufsfreiheit eingreife. Uniti hält die vom Ministerium genannten Kosten von rund 53.500 Euro pro Ladepunkt für viel zu niedrig und rechnet mit durchschnittlich 400.000 Euro für eine Schnellladesäule mit zwei Anschlüssen. Für die betroffenen Betriebe würde das erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Eine vorgesehene Härtefallregelung könne das nicht kompensieren.

Zudem rechnet der Bundesverband nicht mit 15 Millionen E-Autos bis 2030 - dem erklärten Ziel der Bundesregierung -, sondern mit allenfalls etwas mehr als die Hälfte. So sehe der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft ,,ein Überangebot an öffentlichen Lademöglichkeiten in Deutschland", so Kühn. Der Referententwurf lasse außerdem außer Acht, dass zwischen 60 und 80 Prozent aller Ladevorgänge vorwiegend an Orten durchgeführt werden, an denen sich die Menschen ohnehin aufhalten: etwa zu Hause, am Arbeitsplatz oder im Parkhaus während des Einkaufs. Eine Pflicht, die sich rein auf Tankstellen konzentriert, würde aus Sicht von Uniti den Aufbau in jedem Fall an einem nachfrageorientierten Bedarf vorbeiregeln.

Der Bund fördere zudem bereits im Rahmen des Deutschlandnetzes den Aufbau eines flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Schnellladenetzes, der neue Vorstoß sei also überflüssig. (aum)

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