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ADAC testet mobile Wallboxen - Sicher praktisch

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Die mobile Wallbox von Juice überzeugt im ADAC-Test Foto: Juice Technology

Mobile Wallboxen sind vor allem auf Reisen praktisch. Sicher sind sie in der Regel auch, wie der ADAC ermittelt hat.

Mobile Wallboxen für E-Autos versprechen Flexibilität beim Laden zuhause und unterwegs. Auf dem Markt sind zahlreiche gute Modelle zu finden, wie ein Test des ADAC ergeben hat. Sechs von sieben Geräten erhielten mindestens ein ,,gut". Top-Qualität ist aber nicht unbedingt günstig.

Testsieger ist der Juice Booster 3 Air, mit knapp 1.500 Euro das teuerste Gerät im Test, der die Note 1,6 (,,sehr gut") erhielt. Das Ladegerät des schweizerischen Herstellers überzeugt mit hoher Funktionalität und Sicherheit sowie der großen Zahl unterschiedlicher Adapter. Mit diesen lässt sich der Booster unter anderem an Schuko-, Camping- oder CEE-Steckdosen nutzen. Auch für Auslandsreisen sind passende Stecker zu bekommen. Der Green Cell ist mit einem Preis von 600 Euro das beste ,,gute" Gerät im Test, er punktet unter anderem mit einem integrierten Mobilfunk-Modem, das eine Vernetzung auch ohne WLAN-Anbindung möglich macht.

Auf dem letzten Platz landet die Wallbox SYCDQ316 von Junsun mit der Note ,,befriedigend".  Abwertungen gab es außer für die wenig umfangreiche Ausstattung vor allem für das Fehlen der gesetzlich vorgeschriebenen Händlerkennzeichnung. Diese ist unter anderem bei Produktrückrufen oder Ersatzteilbestellungen wichtig. Technisch sei die Billig-Wallbox aus China jedoch wie auch alle anderen Geräte zuverlässig und sicher, so die Tester. Zur Prüfung zählten unter anderem auch Fall- und Wassertests.

Mobile Wallboxen funktionieren im Prinzip genauso wie ihre fest installierten Verwandten. Allerdings können sie im Auto mitgenommen und an zahlreichen unterschiedlichen Stromquellen angeschlossen werden, je nach Adapter. Für die Nutzung gelten die gleichen Vorschriften wie bei fest installierten Ladegeräten. So müssen sie am Haupteinsatzort dem Netzbetreiber gemeldet werden, 22-kW-Geräte muss dieser zudem genehmigen.

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