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TÜV überzogen? Das droht Autofahrern in Hessen!

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Image by Wolfgang Claussen from Pixabay

Damit Kraftfahrzeuge in Hessen sicher unterwegs sind, sollte die Hauptuntersuchung stets fristgerecht erfolgen. Wer den fälligen Termin überzieht, muss bei Kontrollen mit Bußgeldern rechnen. Überschreitungen von mehr als acht Monaten können zusätzlich einen Punkt im Fahreignungsregister nach sich ziehen.

In gravierenden Fällen, etwa bei schwerwiegenden Mängeln, kann das Fahrzeug stillgelegt werden. Es ist daher ratsam, rechtzeitig einen Termin beim TÜV Frankfurt oder einer anderen Prüfstelle zu vereinbaren.

Konsequenzen bei Überschreitung der TÜV-Fristen in Hessen

Autofahrer, die ihre Fahrzeuge nicht rechtzeitig zur Hauptuntersuchung beim TÜV vorstellen, müssen mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe der Bußgelder in Hessen richtet sich nach der Dauer der Überschreitung und kann bis zu 60 Euro betragen. Bei einer Überschreitung von mehr als acht Monaten wird zudem ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg fällig. Wer wiederholt gegen die Vorschriften verstößt und dadurch Punkte sammelt, kann langfristig den Entzug der Fahrerlaubnis riskieren. Der TÜV Frankfurt und andere Prüfstellen in Hessen sind angehalten, Überschreitungen der Fristen konsequent zu melden.

Ein abgelaufener TÜV kann zudem den Versicherungsschutz beeinträchtigen. Kommt es zu einem Unfall, können Versicherungen die Leistung verweigern oder Regress fordern, wenn das Fahrzeug nicht verkehrssicher war.

TÜV Fristen Hessen: Was Autofahrer wissen müssen

In Hessen gelten für alle Fahrzeuge gesetzlich vorgeschriebene TÜV-Intervalle. Die Fälligkeitstermine für die Hauptuntersuchung (HU) richten sich nach dem Alter und der Art des Fahrzeugs. Für normale Pkw gilt: Die erste HU ist in der Regel drei Jahre nach der Erstzulassung fällig, anschließend alle zwei Jahre. (Die ursprünglich genannte jährliche HU-Pflicht nach drei Jahren trifft zum Beispiel auf Taxis oder Mietwagen zu, nicht jedoch auf private Pkw.)

Bei Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen gelten ähnliche Fristen wie für Pkw. Schwerere Nutzfahrzeuge müssen jedoch häufiger zur Überprüfung. Wohnmobile und Wohnanhänger unterliegen ebenfalls speziellen TÜV-Intervallen in Hessen.
Um den TÜV-Termin nicht zu verpassen, sollten Autofahrer den Fälligkeitstermin behalten. Dafür eignet sich beispielsweise ein Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Dort ist der nächste HU-Termin vermerkt. Auch auf der Prüfplakette sieht man die Fälligkeit.


Für die Hauptuntersuchung Hessen sind folgende Dokumente mitzubringen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Gegebenenfalls Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), falls erforderlich
  • Nachweis über die Abgasuntersuchung (AU), sofern fällig
  • Gegebenenfalls Nachweis über Mängelbeseitigung bei vorangegangener HU

Autofahrer sollten ihren TÜV-Termin rechtzeitig planen und einen Vorlauf von etwa vier Wochen einkalkulieren. So bleibt genügend Zeit, um eventuelle Mängel vor der Hauptuntersuchung zu beheben. Viele TÜV-Prüfstellen in Hessen, wie beispielsweise der TÜV Frankfurt, bieten auch Online-Terminbuchungen an, um Wartezeiten zu vermeiden.

Erweiterte TÜV-Untersuchung bei Fristüberschreitung: Höhere Kosten und strenge Kontrollen

Ein weiterer wichtiger Aspekt beim TÜV in Hessen ist die sogenannte "Erweiterte Untersuchung" nach einer erheblichen Fristüberschreitung. Wird der TÜV um mehr als zwei Monate überzogen, ist nicht nur ein erhöhtes Bußgeld fällig, sondern auch eine vertiefte Hauptuntersuchung erforderlich. Diese ist mit zusätzlichen Prüfaufwänden und höheren Kosten verbunden, da die Prüforganisationen eine intensivere Kontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile durchführen müssen. Dadurch sollen mögliche Mängel, die durch die längere Nutzungsdauer ohne Kontrolle entstanden sein könnten, gezielt aufgedeckt werden. Dies kann zu unerwarteten Reparaturkosten führen, falls gravierende technische Defekte festgestellt werden. Um solche Mehrkosten zu vermeiden, ist es ratsam, den TÜV-Termin nicht unnötig hinauszuzögern und frühzeitig eine Prüfstelle aufzusuchen.

Polizeikontrollen in Hessen: Stilllegung droht bei überzogenem TÜV

Ein weiterer oft unterschätzter Faktor bei überzogenem TÜV ist das Risiko einer Polizeikontrolle. In Hessen führen Polizei und Ordnungsbehörden regelmäßige Verkehrskontrollen durch, bei denen auch die Gültigkeit der TÜV-Plakette überprüft wird. Wird dabei ein Fahrzeug mit abgelaufener Hauptuntersuchung entdeckt, kann nicht nur ein Bußgeld verhängt werden, sondern in gravierenden Fällen sogar die Stilllegung des Fahrzeugs drohen. Dies passiert insbesondere dann, wenn bereits erhebliche Mängel am Fahrzeug erkennbar sind oder die Frist massiv überschritten wurde. Wer dann sein Auto weiter im Straßenverkehr nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die zu weiteren Sanktionen führen kann. Um solche unangenehmen Situationen zu vermeiden, sollten Autofahrer den TÜV-Termin stets im Blick behalten und rechtzeitig eine Prüfung veranlassen.

Fazit

Die Einhaltung der TÜV-Fristen in Hessen ist von großer Bedeutung, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und Konsequenzen zu vermeiden. Ein pünktlicher TÜV Hessen stellt sicher, dass Fahrzeuge in einem technisch einwandfreien Zustand sind und keine Gefahr für Fahrer, Mitfahrer und andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Autofahrer sollten sich der Folgen bewusst sein, die eine Überschreitung der TÜV-Fristen mit sich bringen kann. Um solche Konsequenzen zu vermeiden, ist es ratsam, den TÜV-Termin rechtzeitig zu planen und wahrzunehmen.

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