Um den Verbandkasten im Wagen machen sich nur wenige Autofahrer Gedanken. Doch das Erste-Hilfe-Set kann im Notfall wichtig sein. Deshalb wird auch bereits seit 1971 im Rahmen der Hauptuntersuchung geprüft, ob er an Bord und vollständig ist oder der Inhalt überhaupt noch verwendbar ist. Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) rät aber auch dazu, den Verbandkasten an einer gut zugänglichen Stelle im Auto zu deponieren, damit im Ernstfall auch so rasch wie möglich Hilfe geleistet werden kann. Zudem sollte man sich grundsätzlich mit dem Inhalt vertraut machen. Welches Material ist vorhanden und wie wird es aufbewahrt? Ist ein Haltbarkeitsdatum überschritten?
Vor allem aber geht es um die Frage, wie man mit dem Verbandkasten Erste Hilfe leistet?
Das entsprechende Wissen vermitteln insbesondere Kurse von Rettungsorganisationen. Und es sollte regelmäßig aufgefrischt werden, raten Experten. Eine gute Nachricht aus der Praxis der Prüfingenieure der GTÜ lautet, dass der Verbandkasten bei der HU nur selten im Auto fehlt. Die Quote dieses Mangels liegt bei deutlich unter 0,5 Prozent aller Hauptuntersuchungen. Häufiger kommt es aber vor, dass das Haltbarkeitsdatum des sterilen Verbandmaterials abgelaufen ist. Dieses hat meist eine Haltbarkeit von fünf Jahren nach der Produktion. Der Zeitraum deckt sich mit der zweiten HU nach der Zulassung eines Neufahrzeugs. Daher ist es sinnvoll, vor diesem Prüftermin die Haltbarkeit des Verbandkastens zu überprüfen, rät die GTÜ. Ist das Datum überschritten, muss nicht gleich ein komplett neues Set gekauft werden, normalerweise genügt der Austausch des Sterilmaterials und die Überprüfung auf Vollständigkeit.
In Deutschland ist seit 2014 vorgeschrieben, dass ein Kfz-Verbandkasten die Norm DIN 13164 erfüllen muss. Die Industrie richtet sich bei der Herstellung neuer Verbandkästen nach der aktuellen Version der Norm 13164:2022-02. Diese gilt seit dem Jahr 2022. Unter anderem wurden zwei Mund-Nase-Schutzmasken neu als Inhalt eingeführt.
Die Pflicht zum Mitführen des Kfz-Verbandkastens ist in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) in Paragraf 35h geregelt. Dort wird allerdings noch auf das „Normblatt DIN 13164, Ausgabe Januar 1998 oder Ausgabe Januar 2014“ verwiesen. Die im Handel erhältlichen, der aktuellen Norm von 2022 entsprechenden Verbandkästen erfüllen alle Vorschriften. Verbandkästen mit gültigem Sterilmaterial nach älterer Norm müssen aber noch nicht ausgetauscht werden. Ein Entwurf für die anstehende Novellierung der StVZO gibt einen Ausblick darauf, dass künftig der Kfz-Verbandkasten „mindestens dem Normblatt DIN 13164, Februar 2022“ entsprechen muss.
Viele Verbandkästen werden nicht nur bei Autounfällen für die Erste Hilfe verwendet. „Aus der eigenen praktischen Erfahrung wissen wir, dass Verbandkästen und das darin enthaltene Material während der üblicherweise fünfjährigen Haltbarkeit vergleichsweise selten bei Verkehrsunfällen Anwendung findet. Dafür kommt der Kfz-Verbandkasten aber oft auch bei Unfällen in der Freizeit, im Haushalt und beim Sport zum Einsatz,“ sagt Professor Dr. Andreas Seekamp, Direktor der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein in Kiel, im Blog der GTÜ. Wichtig nach der Nutzung ist, das Material umgehend auffüllen, damit das Erste-Hilfe-Set wieder vollständig ist und für mögliche Einsätze bereitsteht. (aum)

