Wer mit dem Auto ins Ausland reist, sollte seinen Versicherungsschutz genau kennen. Denn nicht überall gelten die gleichen Regeln wie in Deutschland.
Sommerzeit ist Reisezeit – und viele Deutsche setzen sich dafür ins eigene Auto. Ob Italien, Frankreich, Polen oder Kroatien: Die Mobilität auf vier Rädern ermöglicht Flexibilität, Unabhängigkeit und das gute Gefühl, alles Nötige im Kofferraum zu haben. Doch wer mit dem Fahrzeug ins Ausland fährt, sollte sich nicht nur um Reiseroute und Vignette kümmern, sondern auch um das Thema Versicherung. Denn der Schutz, der in Deutschland gilt, ist nicht automatisch überall gültig – oder ausreichend.
Die gesetzliche Haftpflichtversicherung ist europaweit anerkannt. Sie schützt bei Schäden, die man anderen zufügt – also etwa bei einem Auffahrunfall oder einem beschädigten Gartenzaun. Doch die Deckungssummen, also der maximale Betrag, den die Versicherung zahlt, variieren von Land zu Land. In manchen Ländern sind die Mindestdeckungssummen deutlich niedriger als in Deutschland – und reichen bei schweren Unfällen unter Umständen nicht aus. Ein zusätzlicher Schutz wie die Mallorca Police von AdmiralDirekt kann hier sinnvoll sein. Sie stockt die Deckungssumme im Ausland auf deutsches Niveau auf – und sorgt damit für ein beruhigendes Sicherheitsnetz.
Ein weiteres Thema ist der Kaskoschutz. Wer eine Teil- oder Vollkaskoversicherung besitzt, sollte prüfen, ob diese auch im Ausland greift – und wie lange. Viele Policen beschränken den Schutz außerhalb Deutschlands auf einen bestimmten Zeitraum, meist sechs bis zwölf Wochen. Auch das geografische Geltungsgebiet kann eingeschränkt sein: Während EU-Länder meist abgedeckt sind, gilt das nicht immer für Länder außerhalb Europas.
Auch die Grüne Versicherungskarte ist ein wichtiger Begleiter auf Reisen. In vielen Ländern Europas ist sie zwar nicht mehr verpflichtend, sie kann bei einem Unfall aber die Abwicklung erheblich erleichtern – vor allem, wenn es sprachliche oder rechtliche Hürden gibt. In einigen Ländern, wie Albanien, Nordmazedonien oder Bosnien-Herzegowina, ist sie hingegen nach wie vor Pflicht. Wer hier ohne gültige Karte unterwegs ist, muss an der Grenze eine kostenpflichtige Grenzversicherung abschließen – oder darf gar nicht einreisen.
Ein oft unterschätzter Punkt ist der Schutz bei Diebstahl oder Vandalismus. Gerade bei Reisen in stark frequentierte Touristenziele ist die Gefahr von Einbruch oder Diebstahl erhöht. Hier hilft die Teilkasko – sofern sie auch für den Urlaubsort gültig ist. Zudem lohnt es sich, bei der Reiseplanung auch praktische Sicherheitsmaßnahmen zu bedenken: keine sichtbaren Wertsachen im Fahrzeug, möglichst bewachte Parkplätze und die Nutzung von Lenkradsperren oder GPS-Trackern.
Was viele nicht wissen: Wer im Ausland einen Unfall verursacht, muss mit einer anderen Regulierung als in Deutschland rechnen. Oft dauert es länger, bis Schäden beglichen oder Gutachten erstellt werden. Wer dann keine Auslandsschutzversicherung oder keinen Rechtsschutz hat, steht unter Umständen allein da. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung mit Auslandsdeckung kann in solchen Fällen bares Geld sparen – besonders, wenn es um Gutachterkosten, Anwaltsgebühren oder Dolmetscher geht.
Auch Mitfahrende sollten abgesichert sein. Zwar greift die Haftpflicht bei Personenschäden, doch wer auf Nummer sicher gehen will, kann eine Insassenunfallversicherung ergänzen. Diese zahlt unabhängig von der Schuldfrage – etwa bei dauerhaften Verletzungen oder Invalidität.
Wer mit dem eigenen Auto ins Ausland fährt, sollte seinen Versicherungsschutz rechtzeitig prüfen und gegebenenfalls ergänzen. Das vermeidet böse Überraschungen im Ernstfall – und sorgt dafür, dass der Urlaub nicht im Schadensformular endet. Ein kurzes Gespräch mit dem Versicherer oder ein Blick in die Vertragsunterlagen können hier Klarheit schaffen – und helfen, entspannt in den Urlaub zu starten.
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