Immer mehr Familien setzen aufs Fahrrad, um ihre Kinder zur Kita, in die Schule oder zum Spielplatz zu bringen. Kinder dürfen laut Straßenverkehrsordnung Paragraf 21, Absatz 3, aber nur transportiert werden, wenn die Fahrräder zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind, betont die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ). Der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Auf einspurigen Rädern darf maximal ein Kind mitfahren, in Anhängern sind es bis zu zwei Kinder – in beiden Fällen bis zum vollendeten siebten Lebensjahr. Die Altersgrenze gilt nicht für die Beförderung eines behinderten Kindes.
„Fahrräder, Anhänger und Lastenräder bieten flexible Transportlösungen für Familien. Doch nur mit geprüfter Technik und der richtigen Ausstattung sind Kinder wirklich sicher unterwegs“, sagt Stefan Krone, Fahrradsachverständiger und GTÜ-Partner aus dem westfälischen Halle.
Zu den Basismaßnahmen gehört stets eine sichere Montage und regelmäßige Wartung des Sitzes. Auch sollte man stets darauf achten, dass die Kinder gut sitzen und die Sicherheitsgurte optimal eingestellt sind. Für den Kindertransport kommen drei Systeme infrage.
- Kindersitze nach DIN EN 14344 mit Gurtsystem, Fußstützen, Rückenlehne und Speichenschutz, ausgewählt passend zu Gewicht und Größe des Kindes. Ihre Vorteile: Der Platzbedarf fürs Fahrrad in der Garage ist nicht groß, und der Sitz kann auf unterschiedliche Fahrräder montiert werden. Egal, ab es sich um eine Lösung für hinten oder vorne, der Schwerpunkt des Fahrrads wandert nach oben und beeinflusst das Fahrverhalten entsprechend. Bei vorn montiertem Sitz erhöht sich zudem die Last aufs Vorderrad und somit auch das Kippmoment. Das erfordert beim Bremsen größere Vorsicht.
- Fahrradanhänger nach DIN EN 15918 für ein oder zwei Kinder mit Sicherheitsgurt, Reflektoren, Beleuchtung und möglichst auch mit Federung. Sie bieten Flexibilität, weil das Rad auch mal gewechselt werden kann. „Ein guter Anhänger kann durchaus 1000 Euro kosten. Er macht aus dem Fahrrad ein Zweispurfahrzeug, zudem fährt er eine andere Spur als das Zugfahrzeug. Die andere Durchfahrtsbreite ist zu beachten. „An diese Faktoren muss man sich gewöhnen“, sagt Stefan Krone. Auch die Manövrierfähigkeit ist eingeschränkt.
- Lastenräder mit fest installierten Sitzsystemen und Gurten, bei Einspurfahrzeugen mit Speichenschutz. Kinder sollten niemals in einem nur für den Gütertransport vorgesehenem Fahrrad befördert werden, mahnt die GTÜ. Stefan Krone: Es muss einen echten Passagierraum mit allen Sicherheitseinrichtungen haben. Dreiräder bieten Standsicherheit, sind aber groß. Wenn sie Neigetechnik haben, sind Kippmomente reduziert. Das führt dazu, dass in Kurven die Seitenführungskräfte auf den Fahrer geringer sind und somit das Fahrverhalten dem eines normalen Fahrrads ähnelt.“ Fahrräder dieser Kategorie kosten meist mehrere tausend Euro. Viele haben einen Elektroantrieb, der das Fahren angesichts des hohen Gesamtgewichts deutlich erleichtert.
Eine gesetzliche Helmpflicht besteht nicht. Dennoch rät die GTÜ dringend dazu, dass Kinder und begleitende Erwachsene einen geprüften Fahrradhelm tragen. Helle Kleidung, reflektierende Elemente sowie Beleuchtung und Sicherheitswimpel erhöhen die Sichtbarkeit im Straßenverkehr deutlich.
Bremsen, Reifen, Lichtanlage und alle Befestigungen sollten regelmäßig geprüft werden. Das maximal zulässige Gesamtgewicht laut Herstellerangaben darf nicht überschritten werden – insbesondere bei Pedelecs oder E-Lastenrädern.
Neulinge sollten sich zunächst auf ruhigen Strecken mit dem beladenen Rad oder Anhänger vertraut machen, insbesondere mit Kurvenfahrten, Bremsweg und Bremsverhalten. Diese Faktoren unterscheiden sich deutlich vom normal benutzten Fahrrad. Vorausschauende Sicht, das Umfahren von Schlaglöchern oder Straßenbahnschienen sowie eine defensive Fahrweise erhöhen die Sicherheit.
Ärzte empfehlen, Säuglinge erst ab einem Alter von etwa zehn Monaten im Fahrradanhänger zu transportieren – wenn sie selbstständig sitzen und den Kopf sicher halten können. Dort sollten sie in einer speziellen Babyschale untergebracht sein. (aum)

