Ratgeber

Autounfall: Was ist zu tun?

Ein Autounfall ist der wohl größte Alptraum aller Autofahrer. Völlig geschockt und wie gelähmt steigt man aus dem Fahrzeug und schaut sich das Geschehen an. Doch zu lange verharren sollten Sie nicht, wenn Ihnen dies passiert, denn nach einem Unfall gibt es einiges zu bedenken und zu tun.

Fragen über Fragen: Muss die Polizei gerufen und die Versicherung informiert werden? Wie werden Beweise gesammelt? Wird ein Gutachter benötigt? Lesen Sie nachfolgend, wie Sie sich bezüglich der Schadensabwicklung am besten nach einem Verkehrsunfall verhalten.

Versicherer informieren und Gutachter einschalten

Der Versicherer sollte innerhalb einer Woche über den Unfall informiert werden, bei schwerwiegenden Verletzungen und Todesfällen in den nächsten 48 Stunden. Es ist immer von Vorteil, einen KFZ Unfallgutachter Berlin zu Rate zu ziehen. Die Gutachter, die der Versicherer zur Beurteilung des Schadens schickt, handeln oftmals nicht objektiv bzw. im Sinne des Versicherungsunternehmens des Unfallverursachers. Ein eigener Gutachter bietet Ihnen eine ausführliche Beratung.

Unfall dokumentieren und Beweise sichern

Machen Sie Fotos von der Unfallstelle, notfalls mit dem Smartphone, oder fertigen Sie zur Verdeutlichung des Hergangs eine Skizze an. Fotografieren Sie den Schaden am eigenen und den am gegnerischen Unfallfahrzeug aus verschiedenen Perspektiven. Erst, wenn der Unfall aufgenommen wurde, dürfen Sie die Unfallspuren beseitigen. Es ist wichtig, die Namen und Versicherungsscheinnummern der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners aufzuschreiben. Zudem ist es sinnvoll, nicht nur die Namen, Adressen und Telefonnummern der Halter und Fahrzeugführer, sondern ebenso von Zeugen zu notieren. Gestehen Sie am Unfallort keine Unfallschuld ein, um den Versicherungsschutz nicht aufs Spiel zu setzen.

Unfallstelle absichern

Vor den genannten Schritten gibt es natürlich noch vieles zu erledigen: Um Folgeunfälle zu verhindern, hat die Absicherung der Unfallstelle höchste Priorität. Schalten Sie den Warnblinker ein und stellen Sie ein Warndreieck auf, um andere Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam zu machen. Bezüglich des Warndreiecks gilt:

- Stadt mindestens 50 Meter Abstand
- Landstraßen rund 100 Meter
- Autobahnen 150 bis 400 Meter

Alle Unfallbeteiligten sollten eine Warnweste tragen. Dies dient Ihrer eigenen Sicherheit, denn Sie werden vom folgenden Verkehr besser bemerkt. Wählen Sie beim Aussteigen die Fahrzeugseite, die an der Leitplanke ist und halten Sie sich dahinter auf.

Erste Hilfe leisten und Polizei rufen

Verständigen Sie den Notruf (112) und leisten Sie, falls erforderlich, Erste Hilfe, noch bevor der Rettungsdienst oder die Polizei am Unfallort eintreffen. Bei manchen Verletzungen zählt jede Minute. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar. Atmet der Verletzte normal, bringen Sie Ihn in die stabile Seitenlage. Bei aussetzender oder unregelmäßiger Atmung führen Sie Wiederbelebungsmaßnahmen durch. Die Herzdruckmassage funktioniert folgendermaßen: Drücken Sie 30-mal auf die Brust und beatmen Sie das Unfallopfer durch den Mund. Wechseln Sie, bis der Rettungsdienst vor Ort ist, die Herzdruckmassage und Mund-zu-Mund-Beatmung ab. Starke Blutungen stillen Sie mittels Druckverband. Unter der Notrufnummer 110 erreichen Sie die nächste Polizeidienststelle. Dies ist umso wichtiger bei einer unklaren Schuldfrage. Bei einem leichten Blechschaden kann es genügen, mit dem Unfallgegner die Daten auszutauschen.

Zusammenfassung

Jedes Jahr ereignen sich allein in Deutschland mehr als zwei Millionen Verkehrsunfälle. Bei der Unfallabwicklung gibt es einiges zu beachten: Dies beginnt beim optimalen Verhalten an der Unfallstelle, geht über die Meldung beim Versicherer bis hin zur Beauftragung eines Gutachters, um als Betroffener eines Unfalls nicht finanziell benachteiligt zu werden. Wenn Sie die richtigen Entscheidungen treffen, ersparen Sie sich eine Menge Ärger und auch Kosten.

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