Lieber an eine Privatperson verkaufen oder an einen Händler? Was sollte im Gebrauchtwagen-Inserat stehen? Wie komme ich an einen Musterkaufvertrag und was muss ich bei Preisverhandlungen beachten?
Die beste Jahreszeit, den Gebrauchten zu verkaufen, ist jetzt – im Schnitt liegen die Preise im Winter höher als im Sommer. Wer seinen alten Wagen loswerden will, hat verschiedene Optionen, mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen.
Möchte man den Verkaufsprozess möglichst schnell und unkompliziert gestalten, sind Autohändler oder Ankaufdienste eine Option. Wer möglichst viel Geld herausholen will, ist bei einem Wiederverkäufer jedoch an der falschen Adresse. Denn der Händler will bei einem Weiterverkauf Gewinn machen, zahlt also in den allermeisten Fällen weniger als bei einem Privatverkauf zu erzielen wäre. Wer beim Autohändler direkt ein neues Fahrzeug kauft, kann den Altwagen bei der Inzahlungnahme häufig zu günstigen Konditionen verrechnen lassen. Davon abgesehen, kaufen große Autohäuser oft nur relativ junge oder Modelle mit hohem Restwert an.
Ältere Gebrauchte lassen sich hingegen besser bei unabhängigen Gebrauchtwagenhändlern oder über Online-Ankaufsportale anbieten. Bei den Plattformen lässt sich vom Schreibtisch aus ein erstes Angebot einholen, der endgültige Preis wird dann bei einer Partner-Werkstatt vor Ort ermittelt – allerdings ist er häufig recht hart kalkuliert.
Beim Verkauf an Privatpersonen lassen sich in der Regel die höchsten Preise erzielen, weil man die Marge des Händlers gleich mit einstreicht, im Gegenzug muss man mehr Zeit und im Zweifel auch Nerven aufwenden. Das beginnt bei der Erstellung des Inserats, geht über Probefahrt und Verkaufsverhandlungen bis zum Kaufvertrag und Abmelden des Fahrzeugs.
Gerade der Kontakt mit potenziellen Kunden kann im Einzelfall durchaus anstrengend oder unangenehm sein. Zudem muss man die Preisverhandlungen mit dem nötigen Durchsetzungsvermögen führen, um tatsächlich mehr einzunehmen als beim Verkauf an einen Händler. Nicht jeder kleine Defekt oder Kratzer rechtfertigt gleich eine Preisminderung.
Inseriert wird heute meist auf einer der bekannten Plattformen wie mobile.de, autoscout24.de oder kleinanzeigen.de. Der seriöse erste Eindruck ist wichtig, mit zahlreichen Fotos des Fahrzeugs und einer präzisen Beschreibung, die auch auf eventuelle Schäden hinweist. Die Fotos sollten bei guten Lichtverhältnissen aufgenommen werden, idealerweise an einem sonnigen Tag. Vorab empfiehlt es sich, das Fahrzeug gründlich zu reinigen, entweder selbst oder durch eine professionelle Aufbereitung, die je nach Anbieter zwischen 150 und 350 Euro kostet. Alle wichtigen Details werden dokumentiert – sowohl von außen als auch vom Innenraum. Mängel sollten ehrlich abgebildet werden, da sie bei der Besichtigung ohnehin auffallen.
In der Beschreibung werden alle Ausstattungsmerkmale erwähnt, auch solche, die bei Sondermodellen zur Standardausstattung zählen. Ein kürzlich erfolgter TÜV sowie ein Gebrauchtwagenzertifikat können den Verkaufspreis positiv beeinflussen. Um eine realistische Preisvorstellung zu entwickeln, lohnt sich ein Vergleich mit ähnlichen Fahrzeugen auf Verkaufsplattformen. Wer es genauer haben will, lässt eine (kostenlose) Gebrauchtwagen-Bewertung durchführen, wie sie zum Beispiel die Deutsche Automobil-Treuhand anbietet.
Interessenten, die eine Probefahrt machen möchten, sollten zunächst ihren Führerschein vorzeigen. Der Verkäufer kann zur Sicherheit eine Begleitung anbieten oder eine Pfandzahlung verlangen. Der Fahrzeugbrief bleibt bei solchen Terminen immer sicher verwahrt. Weitere Dokumente wie ein Scheckheft, Reparaturrechnungen oder TÜV-Berichte geben Käufern Vertrauen in den Zustand des Fahrzeugs und die Richtigkeit der Kilometerangaben.
Nach erfolgreicher Verhandlung ist ein schriftlicher Kaufvertrag unverzichtbar. Beide Parteien sollten diesen unterschreiben und ein Exemplar für ihre Unterlagen behalten. Automobilclubs stellen dafür Musterverträge auf ihren Webseiten bereit. Verkäufer müssen eventuelle Mängel offenlegen, insbesondere wenn es sich um Unfallschäden handelt. Gleichzeitig sollte die Sachmängelhaftung im Vertrag ausgeschlossen werden, um den Verkäufer vor späteren Ansprüchen zu schützen.
Es empfiehlt sich zudem, vertraglich festzuhalten, dass der Käufer das Fahrzeug zeitnah ummelden oder stilllegen muss. Damit verhindert der bisherige Besitzer, weiterhin für Steuern, Versicherungen oder Verkehrsverstöße haftbar gemacht zu werden. Wer jegliches Risiko ausschließen möchte, kann den Wagen bereits abgemeldet verkaufen. In diesem Fall sind Probefahrten allerdings nur mit Kurzzeitkennzeichen oder roten Händlernummern möglich. Achtung bei Wunschkennzeichen: Seit einiger Zeit kann der neue Halter die alten Kennzeichen bei einer Ummeldung auch in einen anderen Landkreis mitnehmen. Wer sein Kennzeichen behalten möchte, sollte das vorher klären.
Für den Verkauf gilt stets das Prinzip „Leistung gegen Gegenleistung“: Fahrzeugschlüssel und Papiere werden erst nach vollständiger Bezahlung übergeben. Barzahlung ist hierbei die gängige Praxis; andere Zahlungsformen wie Schuldscheine, Teilzahlungen oder Kreditkarten sollte der Verkäufer ablehnen.