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EU-Verordnung für Pkw - Neue verpflichtende Assistenzsysteme

  • In AUTO
  • 3. Juli 2024, 11:00 Uhr
  • Carla Lauwasser/SP-X
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Autos müssen ihren Fahrer warnen, wenn dieser schneller als erlaubt fährt Foto: VW

Gemäß einer EU-Verordnung müssen alle Neuwagen ab dem 7. Juli mit einer Reihe von Fahrerassistenzsystemen ausgestattet sein. Hier lesen Sie, um welche Systeme es sich dabei handelt.

Bereits seit Juli 2022 müssen neu entwickelte Fahrzeuge mit den zusätzlichen Assistenzsystemen ausgestattet sein, um die Anzahl der Verkehrsunfälle zu reduzieren und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Nun wird die EU-Verordnung auf alle neuzugelassenen Fahrzeuge ausgeweitet.

Notbremsassistent (AEBS)
Zur Pflicht wird unter anderem ein Notbremsassistent (Autonomous Emergency Braking System - AEBS), der den Fahrer bei Unaufmerksamkeit aktiv unterstützen soll, indem er ihn bei Kollisionsgefahr warnt. Falls notwendig, kann der Notbremsassistent auch automatisch eine Notbremsung auslösen, mit dem Ziel, eine mögliche Kollision zu verhindern. Zunächst muss die Sensorik Hindernisse und Fahrzeuge erkennen können. Später soll sie auch bei drohenden Kollisionen mit Radfahrern und Fußgänger automatisch eine Bremsung einleiten.

Notfall-Spurhalteassistent (ELK)

Erkennt der Spurhalteassistent beim ungewollten Verlassen der Fahrspur eine Notsituation, entschärft das Emergency Lane Keeping (ELK) diese durch beherzte Lenkeingriffe. Dadurch soll ein Abkommen von der Fahrbahn oder eine Kollision mit dem Gegenverkehr verhindert werden.

Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)

Die intelligente Geschwindigkeitsassistenz (Intelligent Speed Adaption - ISA) soll Fahrer bei der Einhaltung aktuell geltender Tempolimits unterstützen, die per Kamerasensor und/oder über GPS-gestützte Navigationstechnik erkannt werden. Die warnenden und unterstützenden Systeme weisen den Fahrer auf die Einhaltung des Limits hin, etwa durch ein blinkendes Symbol oder durch eine Erhöhung des Gaspedal-Widerstands. Eine eingreifende ISA-Lösung kann hingegen die Fahrzeuggeschwindigkeit durch Reduzierung der Motorleistung automatisch an das Limit anpassen. Die ISA-Technik kann in jedem Fall übersteuert oder ausgeschaltet werden. Will der Fahrer also schneller als erlaubt fahren, hat er jederzeit die Möglichkeit dazu.

Notbremslicht

Autos, die mit dem Notbremslicht ausgestattetet sind, signalisieren nachfolgenden Fahrzeugen, dass sie mit besonders starker Verzögerung bremsen. Bei einer dauerhaften Verzögerung von sechs Metern pro Quadratsekunde bei mehr als 50 km/h oder einer ABS-Aktivierung, wird dies über das Aufblinken des Bremslichts in schneller Folge angezeigt. Kommt ein stark bremsendes Auto zum Stehen, wird zusätzlich das Warnblinklicht aktiviert, um den nachfolgenden Verkehr zu warnen.

Blackbox/Unfalldatenspeicher (EDR)

Der Unfalldatenspeicher soll Daten in einem geschlossenen und anonymisierten System vor und nach einem Unfall aufzeichnen, ähnlich wie Flugschreiber in Flugzeugen. Die Daten werden fortlaufend aufgezeichnet und überschrieben, bis ein Ereignis, zum Beispiel ein Crash, das Überschreiben stoppt. Aufgezeichnet werden unter anderem Geschwindigkeit, Verzögerung, Beschleunigung und Position. Diese Daten können später von Polizei oder Behörden zur Unfallanalyse ausgelesen werden.

Müdigkeitswarner (DDAW)

Das Driver Drowsiness and Attention Warning (DDAW) ist den meisten Menschen als Müdigkeitswarner bekannt. In den meisten Fällen werden die Lenkbewegungen des Fahrers analysiert, in einigen Fällen werden auch die Bewegungen der Augen und Augenlider aufgezeichnet. Häufen sich plötzliche und starke Lenkeingriffe, etwa durch unaufmerksames Fahrverhalten, deutet das System dies als Müdigkeit. Damit der Fahrer aufmerksam bleibt und nicht einschläft, wird er zu einer Pause aufgefordert.

Rückfahrassistent

Der Rückfahrassistent soll das Rückwärtsfahren sicherer machen. Die sensor- und/oder kamerabasierte Technik informiert den Fahrer über Personen oder Hindernisse, die sich zum Beispiel hinter einem ausparkenden Fahrzeug befinden. Im Fall eines Kamerasystems wird dem Fahrer ein entsprechendes Bild angezeigt, alternativ lösen Sensoren ein Signal aus, um vor einer Gefahr oder einem Hindernis zu warnen.

Reifendrucküberwachung (neu für Kleintransporter)

Für neue Pkw ist die Reifendrucküberwachung bereits seit vielen Jahren verpflichtend. Künftig muss sie zur automatischen Überwachung von Reifendruck auch in Kleintransportern, Lkw-Anhängern, Trucks und Bussen eingebaut sein. Das System überwacht den Reifendruck ständig. Sinkt dieser unter einen definierten Wert, wird der Fahrer gewarnt, den Reifendruck zu überprüfen.

Vorrichtung für alkoholempfindliche Wegfahrsperre

Neue Fahrzeuge müssen künftig mit Schnittstellen ausgestattet sein, die den Einbau von Alkolocks ermöglichen. Ist diese Technik an Bord, muss der Fahrer vor Fahrtantritt zum Beispiel in ein Röhrchen pusten. Wird dabei ein zu hoher Alkoholpegel gemessen, kann das entsprechende Signal die Kraftstoffversorgung kappen und so den Start des Motors verhindern. Für den verpflichtenden Einbau von teuren Alkohol-Wegfahrsperren fehlen jedoch vor allem in Deutschland die rechtlichen Rahmenbedingungen. Insofern wird die in Neufahrzeugen vorhandene Schnittstelle nicht gleichzeitig mit dem Einbau von Alkolocks einhergehen. Alkoholauffällige Fahrer könnten künftig zum Einbau verpflichtet werden.

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