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Illegale Autorennen – womit Raser rechnen müssen

  • In RATGEBER
  • 9. September 2025
  • Redaktion
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Image by Noel from Pixabay

In den Medien wird häufig über illegale Autorennen berichtet, die ein erhebliches Risiko für den Straßenverkehr darstellen. Oft fordern solche illegalen Straßenrennen Todesopfer. Seit 2017 sind Teilnahme, Ausrichtung und Durchführung illegaler Autorennen keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern Straftaten. Auch wenn es nicht zu Personen- oder Sachschäden kommt, müssen die Teilnehmer mit empfindlichen Strafen rechnen. Die Teilnehmer denken zumeist nicht an die Folgen für die Autoversicherung, wenn es zu Schäden kommt.

Welche Strafen erwarten Raser bei illegalen Autorennen?

Illegale Kraftfahrzeugrennen sind ein Straftatbestand. Die rechtliche Grundlage dafür ist Paragraf 315d Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB). Wer ein illegales Autorennen ausrichtet, durchführt oder daran teilnimmt, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Der Entzug des Führerscheins ist möglich. Werden Personen gefährdet, droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Kommt es zu Personenschäden, kann eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren verhängt werden. In minderschweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren möglich.
Zusätzlich kann die Teilnahme an einem illegalen Autorennen mit bis zu drei Punkten in Flensburg sanktioniert werden. Ist das gefahrene Fahrzeug kein Fremdeigentum, ist die Beschlagnahme möglich, um Gefahren abzuwehren. 
Auch wenn die Teilnahme an einem illegalen Autorennen nicht unter Alkoholeinfluss erfolgt ist, kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Die MPU kann auch dann erfolgen, wenn der Fahrer noch keine acht Punkte in Flensburg erreicht hat. Der Fahrer hat das Fahrzeug zweckentfremdet benutzt und Personen oder Sachgüter gefährdet.

Zivilrechtliche Folgen von illegalen Autorennen

Kommt es bei einem illegalen Autorennen zu einem Unfall, kann das für die Teilnehmer richtig teuer werden. Personen- oder Sachschäden zwischen den Kontrahenten können häufig nicht reguliert werden, da die wechselseitige Haftung häufig ausgeschlossen ist. So bleiben die beiden Kontrahenten auf ihren Kosten sitzen.
Der Geschädigte kann seinem Kontrahenten jedoch grob unsportliches oder regelwidriges Verhalten nachweisen. Die Beweispflicht liegt dann beim Geschädigten. Die Beweisführung dürfte für den Geschädigten jedoch schwer werden.
Nicht immer haben die Geschädigten selbst am illegalen Autorennen teilgenommen. Auch dann kann es für sie schwierig sein, die Beweise zu erbringen. Der Teilnehmer am Rennen, der den Schaden herbeigeführt hat, ist nicht immer eindeutig zu identifizieren. Die folgenden Beweise werden anerkannt:

  • Zeugenaussagen
  • Videoaufnahmen von Überwachungskameras, Handykameras oder Dashcams
  • Spurensicherung wie Reifenspuren
  • Technische Überprüfung der Fahrzeuge

Die Teilnehmer an illegalen Autorennen sind nicht immer zahlungsfähig. Die Haftpflichtversicherung ist von der Leistungspflicht befreit und muss nicht zahlen. Teilnehmer an einem illegalen Autorennen vereinbaren nach gängiger Rechtsprechung eine Haftfreistellung.
Zivilrechtliche Ansprüche können von den Geschädigten als Schadenersatz oder Schmerzensgeld vor Gericht durchgesetzt werden. Wie hoch die zivilrechtlichen Strafen tatsächlich ausfallen, hängt vom Ausmaß des Schadens ab. Hat der Raser eine Kfz-Versicherung, ist der Versicherer berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

Statistiken zu illegalen Autorennen

Mit Stand von 2021 sind allein in Berlin seit dem Inkrafttreten von Paragraf 315d Strafgesetzbuch im Jahr 2017 mehr als 1.800 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Anklage wurde bei fast 800 Verfahren erhoben.
Bereits ein Jahr nach der Gesetzesänderung 2017 wurden im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen von der Polizei 474 illegale Autorennen registriert. Das ist eine Steigerung um 40 Prozent gegenüber 2017. Die Zahl der illegalen Autorennen stieg 2019 auf 659 Fälle.
Die Zahl der illegalen Rennen in Bayern lag 2019 bei 311 Fällen. Im Jahr 2020 ist die Zahl der Fälle auf 466 angestiegen.
Nicht alle Bundesländer führen eine Statistik zu illegalen Autorennen. Daher ist es schwierig, genaue Zahlen anzugeben. Es sind nur neun Bundesländer, die darüber eine Statistik führen. Im Jahr 2019 registrierten diese neun Bundesländer insgesamt 1.900 Fälle. Das sind 700 Fälle mehr als 2018.
In den meisten Fällen sind junge Männer die Fahrer. Sie sind oft mit hochmotorisierten Fahrzeugen unterwegs.
Genaue Zahlen über die Todesfälle bei illegalen Straßenrennen gibt es nicht, da nicht alle Bundesländer Statistiken dazu führen. Allein in Nordrhein-Westfalen gab es im Jahr 2022 acht Todesfälle durch illegale Autorennen. Einen Todesfall durch ein illegales Autorennen gab es 2021. Im Jahr 2020 wurden in Nordrhein-Westfalen fünf Todesfälle durch illegale Straßenrennen verzeichnet.

Alternativen zu illegalen Autorennen

Wer schnell mit dem Auto unterwegs sein und sich mit anderen Fahrern messen möchte, muss nichts Verbotenes tun. Es gibt Alternativen zu den illegalen Autorennen. Eine solche Alternative ist das Viertelmeilenrennen in Brilon im Hochsauerland, das einmal jährlich auf dem Flugplatzgelände stattfindet. Mitunter sind dort mehr als 400 Fahrer am Start.
Gumball 3000 ist keine Alternative zu illegalen Autorennen und wird seit 1999 weltweit veranstaltet. Im Jahr 2006 gab es drei Etappen. Die erste Etappe fand in Europa statt und führte quer über den Kontinent. Die zweite Etappe wurde in Thailand ausgetragen, die dritte in den USA. Auch in Deutschland wird Gumball 3000 hin und wieder ausgetragen.
In Deutschland versuchen die Behörden immer wieder,  illegale Rennen zu verhindern. Das Startgeld für den Gumball 3000 liegt bei ungefähr 40.000 Euro. Das Rennen musste 2007 vorzeitig abgesagt werden, da sich ein tödlicher Unfall mit unbeteiligten Verkehrsteilnehmern ereignete.

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